Trier: Illegale Abfallverbringung von Schrott-Fahrzeugen und rückwärts auf der Autobahn

vonPresseportal.de
APRIL 28, 2023

ots/Polizeipräsidium Trier

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A-60 / Prüm (ots) -

Beamte der Schwerlastkontrollgruppe des PP Trier kontrollierten am Mittwochmorgen einen niederländischen Schrott- und Metallhändler auf der A-60, kurz hinter der AS Prüm, welcher zwei Alt-Fahrzeuge in die Niederlande zur Verschrottung verbringen wollte. Neben den beiden Alt-Fahrzeugen transportierte er auf der Ladefläche des Lkw zudem noch 20 Alt-Batterien für die Verwertung. Der Fahrer konnte bei der Kontrolle nur einen Kaufvertrag für die beiden Alt-Fahrzeuge vorlegen. Behördliche Erlaubnisse oder spezielle Dokumente für die grenzüberschreitende Abfallverbringung, die er dringend hier benötigt hätte, führte er nicht mit oder besaß diese erst gar nicht. Im vorliegenden Fall handelt es sich sogar um gefährlichen Abfall, der speziellen gesetzlichen Vorgaben bei der Verbringung unterliegt. Da der Fahrer keinerlei abfallspezifische Dokumente und Erlaubnisse für die grenzüberschreitende Abfallverbringung vorlegen konnte, wurde auf Anordnung der Sonderabfallmanagement GmbH Rheinland-Pfalz, zuständig für die Abfallverbringung in Rheinland-Pfalz, die Weiterfahrt untersagt und die Alt-Fahrzeuge und Alt-Batterien in einem nahegelegenen Fachbetrieb entsorgt und verwertet. Den Fahrer erwartet nun eine Strafanzeige wegen des unerlaubten Umgangs mit Abfällen (illegale Abfallverbringung). Am Mittwochnachmittag stellten die Beamten dann einen litauischen Sattelzug fest, der offensichtlich die Ausfahrt Prüm in Richtung Belgien an der A-60 verpasst hatte und seinen Sattelzug zunächst auf die Standspur steuerte und dann verbotenerweise, trotz des fließenden Verkehrs, den Sattelzug auf der Standspur rückwärts in die Ausfahrt Prüm steuerte. Glücklicherweise kam es hier nur aufgrund der vorausschauenden und besonnen Fahrweise der anderen Verkehrsteilnehmer zu keiner Gefährdung. Nach Zahlung eines entsprechenden Bußgeldes noch vor Ort und eindringlicher Darlegung seines Fehlverhaltens konnte der Fahrer seine Fahrt fortsetzen.


Quelle: Original-Content von: Polizeipräsidium Trier, übermittelt durch news aktuell

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