vonPresseportal.de
MAI 04, 2021
Oldenburg (ots) - +++ Weit über eine Milliarde Euro Einnahmen aus Zöllen, Verbrauchsteuern und Verkehrsteuern (inkl. Kraftfahrzeugsteuer) +++ Über 51 Kilogramm Rauschgift wurden dem kriminellen Handel entzogen +++ 9,1 Millionen Euro festgestellter finanzieller Schaden aus straf- und bußgeldrechtlichen Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit +++
Der Zoll kann schon lange nicht mehr auf seine Arbeit an Flug- und Seehäfen oder an der Grenze reduziert werden.
"Natürlich bleiben Kontrollen in Grenzbezirken weiterhin ein wichtiger Teil der Aufgabenwahrnehmung des Zolls. Unser Tätigkeitsprofil ist jedoch im Laufe der vergangenen Jahre dichter und sehr viel facettenreicher geworden," erklärt Regierungsdirektorin Astrid Gessler, Leiterin des Hauptzollamts Oldenburg.
"Das Hauptzollamt Oldenburg steht im Nordwesten für eine reibungslose Abfertigung des internationalen Warenverkehrs, schützt Bürger und Umwelt vor schädlichen oder gefährlichen Schmuggelgütern, erhebt Steuern für die Handlungsfähigkeit des Staates und setzt sich mit der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit für einen fairen Wettbewerb ein."
Erfolgreiche Bilanz bei den Steuereinnahmen: weit über eine Milliarde Euro
Rund 650 Zöllnerinnen und Zöllner vereinnahmten in einem Zuständigkeitsbezirk von über 12.100 qkm mit 1,75 Millionen Einwohnern weit über eine Milliarde Euro. Steuergelder, die eine finanzielle Leistungsfähigkeit unseres Gemeinwesens zweifelsfrei mittragen.
Auf die klassische Steuer für die Einfuhr von Waren aus Ländern außerhalb der Europäischen Union - den Zoll - entfallen dabei rund 17,8 Mio. Euro. Die in diesem Zusammenhang zu erhebende Einfuhrumsatzsteuer betrug 508,1 Mio. Euro. Die nachfolgende Übersicht trägt die gesamten Steuereinnahmen des Jahres 2020 zusammen:
+ Zölle: 17,8 Mio. Euro
+ Einfuhrumsatzsteuer: 508,1 Mio. Euro
+ Verbrauchsteuern:
(z. B. Energie-, Strom-, Tabak-, Branntwein und Biersteuer): 448 Mio. Euro
+ Verkehrsteuern
(inkl. Kraftfahrzeugsteuer): 93,5 Mio. Euro
+ Steueraufkommen insgesamt: 1,067 Milliarden Euro
Der Zoll gegen Schwarzarbeit
Schwarzarbeiter und ihre Auftraggeber schädigen alle: Sie betrügen die Sozialversicherung, hinterziehen Steuern und gefährden Arbeitsplätze. Unternehmen, die ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter rechtmäßig beschäftigen, können mit Schwarzarbeitern nur schwer konkurrieren. Obwohl sie sich der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben entziehen, profitieren Schwarzarbeiter und ihre Auftraggeber von der staatlichen und vor allem sozialen Infrastruktur. Die Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls gehen gegen diese Ungerechtigkeit vor:
Durch die FKS des Hauptzollamts Oldenburg kam es im Jahr 2020 zu rund 730 Prüfungen von Arbeitgebern. Der festgestellte finanzielle Schaden aus den daraus resultierenden straf- und bußgeldrechtlichen Ermittlungen liegt bei 9,1 Millionen Euro - 1,7 Millionen Euro höher als im Vorjahr.
1.893 Strafverfahren konnten durch den Einsatz der FKS im vergangenen Jahr eingeleitet werden; 1.756 Strafverfahren kamen zum Abschluss. Einleitung und Abschluss von Ermittlungsverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten stehen im zahlenmäßigen Verhältnis von 191 zu 603. Weitere 364 Ordnungswidrigkeitsverfahren hat die FKS zuständigkeitshalber übernommen.
Die Summe der Verwarnungs- und Bußgelder sowie der Einziehungsbeiträge, die auf unsere Ermittlungsarbeit zurückzuführen sind, liegt bei 437.000 Euro. Die Summe der verhängten Freiheitsstrafen liegt bei über 31 Jahren.
Im Bezirk des Hauptzollamts Oldenburg sind Einheiten der FKS an den Standorten Oldenburg und Emden ansässig.
Eine Frage der Sicherheit: Welche Waren dürfen in das Land?
Mit dem Wegfall der Kontrollen im Binnenland der EU wurden die Warenkontrollen des Zolls am direkten Grenzverlauf zwischen den Mitgliedstaaten abgeschafft. Seitdem sind diese Staatsgrenzen weder für den gewerblichen Warenverkehr noch für den privaten Reiseverkehr ein Hindernis.
Offene Grenzen sind jedoch kein Freifahrtschein für Drogenkuriere, Waffenhändler und Zigarettenschmuggler.Die Überwachung der innergemeinschaftlichen Grenzen sowie der Außengrenzen der Europäischen Union in der Küstenregion bilden einen Aufgabenschwerpunkt des Hauptzollamts Oldenburg.
Täglich im 24-Stunden-Schichtbetrieb organisierte Kontrolleinheiten des Zolls sind an den Standorten Emden, Norden und Papenburg sowie in Wilhelmshaven, Brake und Oldenburg erfolgreich im Einsatz gegen den Schmuggel von verbotenen und gefährlichen Gütern.
"Unsere Zollkontrollen sind erfolgreich und wichtig. Sie schützen die Bevölkerung vor verbotenen Schmuggelwaren, die wir nicht nur für die Region, sondern natürlich auch für das ganze Land aus dem Verkehr ziehen", erläutert Frank Mauritz, Pressesprecher des Hauptzollamts Oldenburg.
"In der Gesamtheit haben wir 2020 unter Beachtung von Pandemie- und Hygieneauflagen knapp 44.000 Fahrzeuge und Einzelpersonen kontrolliert. Ich verrate sicher kein Geheimnis, wenn ich den Kampf gegen den Drogenschmuggel im Grenzraum zu den Niederlanden als Kontrollschwerpunkt beschreibe."
In 1.820 Fällen kam es zu Beanstandungen des Zolls, davon standen 815 Fälle im Zusammenhang mit dem Schmuggel von Rauschgift. Insgesamt wurden über 51 Kilogramm Rauschgift sichergestellt und damit dem illegalen Schwarzmarkt entzogen. Den Hauptanteil hatten dabei Aufgriffe an Haschisch und Marihuana. Zusätzlich stellten die Kontrollbeamten rund 92.600 Stück unversteuerte Zigaretten, Zigarren und Zigarillos sicher und zogen 39 Waffen bzw. Waffenteile aus dem Verkehr.
Der Wasserzoll
Der Zoll ist Teil der Küstenwache der Bundesrepublik Deutschland. Er nimmt gemeinsam mit anderen Behörden die Grenzaufsicht an den Wassergrenzen, insbesondere der Seeküste wahr. Zu seinen Aufgaben zählen neben zolleigenen Überwachungsmaßnahmen auch der Umweltschutz auf See und die Rettung Schiffbrüchiger.
Für das Hauptzollamt Oldenburg sind vier Zollboote mit Liegeplätzen in Emden und Wilhelmshaven im Einsatz.
Die Zollämter - Schnittstelle für den internationalen Warenverkehr
Von der Containerladung bis zum Postpaket - die Warenabfertigung ist ein zöllnerisches Kerngeschäft. Dass grenzüberschreitende Warenströme so barrierefrei wie möglich fließen können, verdanken wir den Beschäftigten bei den Zollämtern.
Zum Hauptzollamt Oldenburg zählen sieben Zollämter an den folgenden Standorten:
Brake, Cuxhaven, Emden, Kreyenbrück (Oldenburg), Papenburg, Stade und Wilhelmshaven.
In Zeiten von "E-Commerce" ist das Abfertigungsvolumen im privaten Postverkehr stetig steigend. Kommt ein Paket aus dem nichteuropäischen Ausland nach Deutschland, darf der Zoll die Sendung trotz Brief- und Postgeheimnis öffnen lassen und den Inhalt prüfen. Nicht immer ist im Internet klar ersichtlich, ob Bestellungen aus dem Ausland versendet werden.
Ob und in welcher Höhe Abgaben anfallen, ist anschaulich unter www.zoll.de unter der Rubrik "Bestimmungen im Postverkehr" erläutert. Der Zoll rät in diesem Zusammenhang schon vor der Bestellung im Internet genau zu prüfen, inwiefern Warenlieferungen unzulässig sein könnten. Das erfahrene Personal der Zollämter berät Sie gern.
Bei den Zollämtern des Hauptzollamts Oldenburg kam es zu 120 Aufgriffen im Postverkehr, die Markenschutzrechte verletzten. 900 Einzelartikel wurden aufgehalten. Spitzenreiter bei den gefälschten Waren sind die Bereiche Bekleidung, Pflegeprodukte und Unterhaltungselektronik. Die Versandländer sind hauptsächlich fernöstliche Staaten.
Onlineshoppen ist einfach - mit wenigen Klicks ist das gewünschte Produkt bestellt. Die App "Zoll und Post" hilft, die voraussichtlichen Einfuhrabgaben zu berechnen und liefert wichtige Informationen rund um die Einfuhr im internationalen Postverkehr. Zusätzlich wird vor Produkten gewarnt, die gefährlich oder verboten sein könnten. Oftmals handelt es sich bei den besonders günstigen Angeboten nicht um Originalware, sondern um gefälschte und teils minderwertige Billigprodukte.
Die App "Zoll und Post" ist kostenlos im Apple App Store und im Google Play Store verfügbar.
Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Oldenburg, übermittelt durch news aktuell