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JULI 30, 2021
München (ots) - Das Reisen außerhalb Deutschlands ist nach den Corona-Lockerungen wieder möglich. Bei der Rückkehr aus Drittländern sind jedoch weiterhin bestimmte Regelungen zu beachten.
Bedingt durch die Corona-Pandemie kam der weltweite Reiseverkehr fast komplett zum Erliegen. Auch Deutschland wurde von der Pandemie schwer getroffen und das Reisen ins Ausland war für viele Deutsche lange Zeit nicht möglich. Daher ist es nur verständlich, dass durch die nun erfolgten Lockerungen die Reisefreudigkeit vieler Bundesbürger zugenommen hat. Auch an den deutschen Flughäfen macht sich dieser Trend bemerkbar.
Jedoch kommt es immer wieder vor, dass Reisenden die Bestimmungen für die Einfuhr gewisser Waren nicht bekannt sind. Dies reicht von den einzuhaltenden Freimengen für die Einfuhr von Zigaretten, über die generelle Freigrenze von 430,00 Euro für die Einfuhr von im Drittland gekauften Waren, bis hin zu der verbotenen Einfuhr von geschützten Tierarten.
"Auch wenn die Waren als Reisemitbringsel oder Geschenke für Angehörige gedacht sind, kann die Einfuhr bei einer Zollkontrolle problematisch werden" so Thomas Meister, Pressesprecher beim Hauptzollamt München.
Um eine mögliche Nachzahlung von Einfuhrabgaben, oder sogar die Beschlagnahme und die Vernichtung der Ware vorzubeugen, rät das Hauptzollamt München jedem Reisenden, sich im Vorfeld über die Bestimmungen zu den Freimengen und den besonderen Bestimmungen zu der Einfuhr von besonderen "Reisemitbringseln" auf www.zoll.de zu informieren.
Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt München, übermittelt durch news aktuell