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MAI 06, 2021
"Auch für das Hauptzollamt Lörrach war das Jahr 2020 kein leichtes. Wie in vielen anderen Behörden und Unternehmen hat sich der gewohnte Arbeitsalltag wegen der Pandemie verändert. Zum Schutz von Bürgerinnen, Bürgern und Wirtschaftsbeteiligten, aber auch zum Schutz des eigenen Personals mussten viele Arbeitsabläufe geändert werden. Dank einer guten IT-Infrastruktur, meinen engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und eines konsequenten Hygienekonzepts konnte auch schon im zurückliegenden Kalenderjahr auf die pandemiebedingte dynamische Entwicklung immer schnell und flexibel reagiert werden. Nachdem die Bilanz der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des letzten Jahres bereits Mitte Februar veröffentlicht wurde, zeigt nun jene der übrigen Aufgabenbereiche, dass sich die Pandemie nur geringfügig auf unsere Arbeitsergebnisse ausgewirkt hat", so Regierungsdirektor Matthias Heuser, der das Hauptzollamt Lörrach seit Dezember letzten Jahres leitet, zur Vorstellung der Jahreszahlen 2020 seiner Dienststelle. Einnahmen 2,35 Milliarden Euro insgesamt hat das Hauptzollamt Lörrach im Jahr 2020 einnehmen können. Die Summe setzt sich zusammen aus Zöllen in Höhe von 47 Millionen Euro (51 Millionen 2019), die direkt dem EU-Haushalt zufließen, 261 Millionen Euro an Verbrauchsteuern einschließlich Energie- und Stromsteuer - zwei Millionen Euro mehr als 2019 - sowie rund 2,1 Milliarden Euro an Einfuhrumsatzsteuer; 111.000 Euro weniger als im Vorjahr. Angesichts des von der Bundesregierung im letzten Jahr beschlossenen Konjunktur- und Krisenbewältigungspakts, der in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember auch die Senkung des Mehrwertsteuer- bzw. Einfuhrumsatzsteuersatzes von 19 auf 16 Prozent bzw. von 7 auf 5 Prozent beinhaltete, ist dieser Unterschiedsbetrag also nicht auf ein vermindertes Einfuhraufkommen zurückzuführen. Im Gegenteil: Wurden 2019 noch 5,2 Millionen Warenpositionen zum sogenannten Freien Verkehr in die Europäische Union (EU) aus der Schweiz oder über Schweiz abgefertigt, belief sich die Zahl 2020 auf 5,3 Millionen Warenpositionen. Zur Ausfuhr wurden sogar 8,4 Millionen Positionen abgefertigt; 2019 3,3 Millionen Positionen weniger. Der Vergleich der Zahl an Fahrzeugen, die 2019 Waren über die beiden Grenzzollämter Rheinfelden- (A 861) und Weil am Rhein-Autobahn (A 5) in jeweils beide Richtungen befördert haben - mehr als 1,38 Millionen 2019 über beide Dienststellen - mit den Zählungen aus dem Jahr 2020 - 522.000 über das Zollamt Rheinfelden-Autobahn und 782.000 über das Zollamt Weil am Rhein-Autobahn - lassen darauf schließen, dass die Ladekapazität der Fahrzeuge besser ausgenutzt wurde. Aber nicht nur an den Grenzübergängen werden Einnahmen aus Wareneinfuhren realisiert. Betriebsprüferinnen und Betriebsprüfer halten in Im- und Exportunternehmen ihr geschultes Auge auf abgabenrechtlich relevante Warenbewegungen, die über längere Zeiträume stattgefunden haben, und können so Abweichungen zur ursprünglichen Zollabfertigungen feststellen, die zu Nacherhebungen oder auch Erstattungen führen können. Überwacht werden auch inländische Unternehmen, die verbrauchsteuerrechtliche Waren herstellen, lagern oder verwenden. Von Bedeutung gerade im Bereich des Hauptzollamts Lörrach sind rund 10.000 überwiegend in der Ortenau angesiedelte landwirtschaftliche Betriebe, die aus ihren Obstbeständen oder aus Nebenprodukten des Weinanbaus Alkohol herstellen. Mehr als 11.000 solcher Prüfungs- und Steueraufsichtsmaßnahmen wurden im Jahr 2020 von der zuständigen Abteilung, die ihren Sitz in Freiburg hat, durchgeführt. 1,7 Millionen Euro an Einnahmen konnten so nach- und rückgefordert werden; 154.000 Euro wurden erstattet. Die insgesamt im Bezirk des Hauptzollamts Lörrach anfallende Alkohol- und Biersteuer wird allerdings beim Hauptzollamt Stuttgart vereinnahmt und verbucht, schlägt sich also in der Einnahmestatistik des Hauptzollamts Lörrach nicht nieder.
Kraftfahrzeugsteuer für Fahrzeuge, die auf Personen zugelassen sind, die ihren Wohnsitz im Bezirk des Hauptzollamts Lörrach haben, wird beim Hauptzollamt Singen erhoben und verwaltet.
Offene Forderungen vollstreckt die Zollverwaltung selbst und vollstreckt aber auch Geldforderungen im Auftrag von öffentlich-rechtlichen Fremdgläubigern, wie z.B. der Bundesagentur für Arbeit oder den Krankenkassen. Die Zuständigkeit der Vollstreckungsstelle des Hauptzollamts Lörrach beschränkt sich dabei nicht nur auf den eigenen Bezirk. Diese Aufgabe wird auch in den Bezirken der benachbarten Hauptzollämter Karlsruhe und Singen, also im gesamten badischen Raum und im südlichen Rheinland-Pfalz, wahrgenommen. 206.000 Vollstreckungsvorgänge waren auch 2020 zu bearbeiten, 70.000 weniger als im Vorjahr. Obwohl Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger in der Corona-Pandemie mit Steuerhilfsmaßnahmen, wie der Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen, entlastet wurden, konnte eine Gesamtforderungssumme in Höhe von 84,1 Millionen Euro realisiert werden; 30,1 Millionen Euro für die Zollverwaltung selbst.
Waren- und Barmittelschmuggel
Mit Kontrollen von privat Reisenden an den Grenzübergängen, auf Bundesstraßen und Autobahnen im Inland bekämpfen bewaffnete Zollbeamtinnen und -beamte auch mit Unterstützung von Diensthunden besonders den Waren-, Rauschgift-, Waffen-, Barmittel- sowie Arznei- und Dopingmittelschmuggel. Unter anderem wurden übers Jahr mehr als 43.000 Schmuggelzigaretten sichergestellt sowie mehr als 14 Kilogramm Kokain, 95 Kilogramm Haschisch, 182 Kilogramm Marihuana und 68 Kilogramm Kath beschlagnahmt. In 33 Fällen hatten Reisende trotz Verpflichtung nicht angegeben, dass sie Barmittel im Wert von 10.000 Euro oder mehr mit sich führen. Bargeld im Wert von 1,3 Millionen Euro, meist versteckt im Auto oder am Körper, wurden deshalb zunächst sichergestellt.
Im vergangenen Jahr waren die Beschäftigten dieser Kontrolleinheiten auch zur Unterstützung der Kolleginnen und Kollegen der Bundespolizei in die vorübergehend pandemiebedingt wieder eingeführten systematische Grenz- und verstärkten Personenkontrollen eingebunden. 156.000 Personen wurden einer Kontrolle unterzogen, wovon 1.099 bereits aus verschiedenen Gründen zur Fahndung ausgeschrieben waren. 137 kontrollierte Personen wurden festgenommen.
Verbote und Beschränkungen bei der Einfuhr von Waren
Gewerblich eingeführte oder privat, im online Handel bestellte Designerprodukte, die sich als Fälschungen erweisen, elektrisches oder elektronisches Gerät und Kinderspielzeug, das die europäischen Sicherheitsstandards nicht erfüllt, Tiere, Pflanzen und Teile von diesen, die vom Aussterben bedroht und deshalb besonders zu schützen sind, Arzneimittel, die in Deutschland nicht zugelassen sind, Lebensmittel, die besonderen Hygiene Bestimmungen unterliegen oder deren Einfuhr aus sonstigen Gründen beschränkt ist - all das wird bei Abfertigungen und Warenkontrollen an den Grenzzollstellen oder Binnenzollämtern mit ihren Postabfertigungsstellen festgestellt. Obwohl zur Reduzierung des Publikumsverkehrs besonders bei den Postzollstellen alle Möglichkeiten ausgeschöpft wurden, dass die Zollformalitäten für Warensendungen durch den Postbeförderer schon bei den sogenannten Auswechselstellen erledigt werden, mussten mehr als 400 Gegenstände, die unter gefälschtem Markennamen eingeführt werden sollten, sichergestellt werden. 113 Sendungen enthielten Produkte, die nicht den Sicherheitsbestimmungen der EU entsprachen und deshalb eine Gefahr für Verbraucherinnen und Verbraucher dargestellt hätten. Acht Verstöße gegen artenschutzrechtliche Bestimmungen wurden festgestellt und 167 Aufgriffe im Zusammenhang mit dem Import von Arzneimitteln.
Ausfuhr- und Abnehmerbestätigungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr zu Umsatzsteuerzwecken - Ausfuhrkassenzettel
Reisende mit Wohnort in einem Nicht-EU-Mitgliedstaat können in Deutschland umsatzsteuerfrei einkaufen, sofern das Verkaufsunternehmen an diesem Verfahren teilnimmt, die Ware anschließend aus Deutschland ausgeführt wird und eine deutsche Grenzzollstelle die Ausfuhr sowie den drittländischen Wohnsitz der Käuferin oder des Käufers der betreffenden Waren auf einem dafür vorgesehenen Beleg bestätigt. Seit 1. Januar 2020 wird diese Bestätigung nur noch dann erteilt, wenn der Rechnungsbetrag für einen Einkauf in einem Geschäft den Betrag von 50 Euro übersteigt. Diese Regelung gilt zur Entlastung der Zollstellen bis zur Einführung eines automatisierten Verfahrens. Die Auswirkungen waren vom ersten Tag an spürbar.
Im Zuge der eingeschränkten Einreisemöglichkeiten während der Pandemie gerade auch für Bürgerinnen und Bürger aus der Schweiz hat das Antragsaufkommen zum Abstempeln der sogenannten Ausfuhrkassenzettel zusätzlich erheblich abgenommen: 2,4 Millionen Bestätigung wurden an den Serviceschaltern im Bezirk erteilt, 2019 lag diese Zahl noch bei 5,6 Millionen.
"Rund 1.000 Beschäftigte einschließlich Auszubildenden in der zweijährigen Berufsausbildung oder dem dreijährigen dualen Studium arbeiten, lernen und studieren beim Hauptzollamt Lörrach und sind sich ich in diesen Zeiten ihres sicheren Arbeitsplatzes besonders bewusst", so nochmals Regierungsdirektor Heuser. "An verschiedenen Standorten in unserem Bezirk, der die Landkreise Lörrach, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, den Ortenaukreis sowie den Stadtkreis Freiburg überspannt, sind die Bediensteten mit den verschiedensten Aufgaben betraut. Da der zunehmende, altersbedingte Personalabgang nicht vollständig durch selbst ausgebildete Nachwuchskräfte ausgeglichen werden kann, werden Arbeitsplätze regelmäßig auf dem freien Arbeitsmarkt angeboten. Für Frauen und Männer, die bereits im Berufsleben stehen oder arbeitssuchend sind, vielleicht die Gelegenheit, sich nochmals zu verändern oder eine neue berufliche Chance zu erhalten."
Informationen hierzu wie auch zur Ausbildung und dem Studium beim Zoll erteilt das Hauptzollamt Lörrach gerne auf Anfrage. Informationen finden sich auch auf zoll.de.
Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Lörrach, übermittelt durch news aktuell