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SEPTEMBER 27, 2021
Frankfurt am Main (ots) -
Das Sachgebiet C beim Hauptzollamt Frankfurt am Main konnte im September 2021 die Durchfuhr von artengeschützten Wal-Wirbelknochen verhindern.
Die Beamten kontrollierten am Frankfurter Flughafen das Gepäckstück eines Reisenden, der aus Namibia in die Europäische Union einreiste und seinen Weiterflug nach Spanien antreten wollte. Dabei stellten die Zollbediensteten zwei Wirbelknochen fest, die einem Wal zuzuordnen waren. Die Ordnung der Wale (CETACEA) ist vollständig in Anhang A der EG-Verordnung über den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels erfasst und genießt somit die höchste europäische Schutzstufe.
Aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse bestand der Verdacht einer strafbaren Zuwiderhandlung gegen das Bundesnaturschutzgesetz. Der Reisende wurde zur Durchführung des weiteren Verfahrens dem Zollfahndungsamt Frankfurt am Main übergeben. Gegen den Beschuldigten wurde Haftbefehl erlassen.
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Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Frankfurt am Main, übermittelt durch news aktuell