Hamburger Zoll stellt Waffen sicher / Gewehre und Elektroschockgeräte aus dem Verkehr gezogen

vonPresseportal.de
FEBRUAR 16, 2023

ots/Hauptzollamt Hamburg

Hamburg (ots) -

Ob im Postverkehr oder im Container versteckt: Der Hamburger Zoll hat in den letzten zwei Monaten diverse Waffen sichergestellt:

- 10 Stück Reizstoffsprühgeräte, 50 Stück tragbare Handelektroschockgeräte und 20 Stück Distanz-Elektroschockgeräte

Am 11. Januar 2023 beschaute das Zollamt Hamburg einen aus China kommenden Container mit den unterschiedlichsten angemeldeten Waren. Neben gefälschten Faschingskostümen, Kinderspielen, Ohrhörern und Handtaschen fanden sie auch unter das Waffengesetz fallende Reizstoffsprühgeräte und Elektroschocker. Fälschungen und Waffen wurden vom Zoll sichergestellt, da der slowenische Einführer gegen das Markenschutzgesetz und Waffenrecht verstoßen hat.

- 402 Gasdruckgewehre aus Taiwan

In der Zollanmeldung wurden Anfang Dezember lediglich Deko-Waffenhülsen angemeldet. Die zollamtliche Beschau brachte dann neben den einfuhrfähigen Munitionshülsen aber zusätzlich 402 Gasdruckgewehre zum Vorschein. Die Recherche des Zollamtes Hamburg ergab, dass diese speziellen Gewehre nach dem Waffengesetz erlaubnispflichtig sind. Eine Verbringungserlaubnis konnte der Einführer nicht vorweisen.

- Acht Softairwaffen

Hamburger Zollbeamten und -beamtinnen entdeckten bei der Kontrolle von Postpaketen am 19.01.2023 acht Softairwaffen. Die genauere Untersuchung ergab, dass es sich dabei um erlaubnispflichtige Waffen nach dem Waffengesetz handelte, da die Bewegungsenergie ihrer Geschosse 0,5 Jul übersteigt. Einige der gefundenen Waffen wiesen eine Dauerschussfunktion auf, sodass sie als vollautomatische Waffen gelten und somit unter ein waffenrechtliches Verbot fallen.

"Dank der Aufmerksamkeit meiner Kollegen und Kolleginnen konnten wir mit den Sicherstellungen unseren Beitrag zur inneren Sicherheit beitragen." so die Pressesprecherin Kristina Severon. "In allen Fällen hat das Zollfahndungsamt Hamburg die weiteren Ermittlungen übernommen."

Zusatzinformationen:

Zum Schutz der öffentlichen Ordnung und der Sicherheit überwacht die Zollverwaltung den grenzüberschreitenden Warenverkehr sowie den innergemeinschaftlichen Warenverkehr von Schusswaffen, diesen gleichgestellte Gegenstände und Munition, die dem Waffengesetz unterliegen. Mehr dazu unter www.zoll.de.


Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Hamburg, übermittelt durch news aktuell

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