vonRedaktion International
OKTOBER 30, 2024
Mit Halloween vor der Tür erinnert das Bundeskriminalamt (BK) daran, dass Streiche, die in Sachbeschädigungen oder Ruhestörungen münden, keine Kavaliersdelikte sind.
Das Fest, das sich auch in Österreich immer stärker etabliert, wird besonders von Jugendlichen gefeiert und führt jedes Jahr zu Vorfällen, bei denen unbedachte Handlungen teilweise erheblichen Schaden anrichten. Das BK appelliert daher an Eltern und Erziehungsberechtigte, ihre Kinder über die strafrechtlichen und finanziellen Konsequenzen solcher Handlungen aufzuklären.
Nicht jeder vermeintlich „harmlose“ Streich bleibt im Rahmen der Gesetze. Aktionen wie das Verunstalten oder Beschmieren von Häusern und Autos, das Zerstören von Briefkästen oder Mülltonnen, Diebstahl und das Bedrohen von Personen stellen ernsthafte Straftaten dar und werden konsequent zur Anzeige gebracht. Die Polizei wird an Halloween verstärkt präsent sein und bei Verstößen konsequent einschreiten.
„Die Tage rund um Allerheiligen sind vor allem Tage des Gedenkens. Durch zahlreiche Halloween-Parties sind sie mittlerweile aber auch Tage des Feierns geworden. Die Polizei hat daher umfangreiche Vorkehrungen für die Halloween-Nacht getroffen. Neben verschiedenen Sondereinsatzkräften wie Diensthundeeinheiten, Bereitschaftseinheiten in den Bundesländern oder der WEGA in Wien wird auch der Verfassungsschutz im Einsatz stehen. Straftaten werden auch in dieser Nacht nicht als Bagatelldelikte behandelt, sondern mit Nachdruck und Konsequenz verfolgt“, warnt Innenminister Gerhard Karner.
Rechtliche Konsequenzen von Sachbeschädigungen
Die Strafen können von empfindlichen Geld- bis hin zu Freiheitsstrafen reichen, abhängig von der Schwere des verursachten Schadens. Auch wenn Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren nicht strafrechtlich belangt werden können, können Geschädigte zivilrechtliche Ansprüche geltend machen, wie etwa die Reinigung beschmierter Fassaden oder die Reparatur zerstörter Gegenstände. Zudem wird in bestimmten Fällen die zuständige Jugendwohlfahrt informiert, die bei Bedarf Maßnahmen setzt.
Jugendschutz und Ausgehzeiten
Die Jugendschutzgesetze in Österreich regeln die Ausgehzeiten von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren. Kinder unter 14 dürfen mit Zustimmung der Eltern von fünf Uhr früh bis 23 Uhr außer Haus sein, ab 14 bis 16 Jahren von fünf Uhr früh bis ein Uhr nachts. In Oberösterreich endet die erlaubte Zeit für unter 14-Jährige um 22 Uhr und für Jugendliche bis 16 Jahre um Mitternacht. In Salzburg dürfen Kinder unter 12 Jahren von fünf bis 21 Uhr unterwegs sein.
Durch verantwortungsbewusstes Verhalten von Eltern und Jugendlichen kann Halloween sicher und im Rahmen des Gesetzes gefeiert werden. Gruselige Kostüme und harmlose Streiche sind willkommen - Sachbeschädigungen hingegen nicht.
Präventionstipps für eine sichere Halloween-Nacht
Um Halloween sicher und im Rahmen des Gesetzes zu feiern, empfiehlt das Bundeskriminalamt: