Salzburg: Halbzeit bei Radlicht-Aktion

vonRedaktion Salzburg
MÄRZ 27, 2025

Kontrollen machen auf korrekte Fahrrad-Beleuchtung aufmerksam

(HP) Um bei Dämmerung oder in der Nacht mit dem Rad sicher unterwegs zu sein, ist die passende Radbeleuchtung wichtig. Mit einer Kontroll-Aktion machen Land und Stadt Salzburg seit Montag gemeinsam mit der Polizei, dem Kuratorium für Verkehrssicherheit sowie dem ÖAMTC Radfahrerinnen und Radfahrer aufmerksam.

LH-Stv. Stefan Schnöll bei der Radlicht-Kontrolle in Leopoldskron mit André Payrich und Thomas Spiegelberger von der Polizei, Techniker Marius Schostok (ÖAMTC), Markus Huber (Stadt Salzburg) und ÖAMTC-Landesdirektorin Martina Schlegel-Lanz.

Wer dieser Tage abends in der Landeshauptstadt mit dem Rad unterwegs ist, kann leicht an einem von acht Standorten in eine Radlicht-Kontrolle der Polizei geraten. Überprüft wird das funktionierende Radlicht, Techniker von ÖAMTC und der mobilen Fahrradwerkstatt Veloserv beheben Mängel nach Möglichkeit sofort. Landeshauptmann-Stellvertreter Stefan Schnöll und ÖAMTC-Landesdirektorin Martina Schlegel-Lanz waren am Dienstagabend persönlich in Leopoldskron vor Ort.

Schnöll: „Bewusstsein für mehr Sicherheit.“

Landeshauptmann-Stellvertreter Stefan Schnöll unterstreicht die Bedeutung der Aktion: „Mit der Radlichtaktion wollen wir noch mehr Bewusstsein schaffen, dass bei Dunkelheit nur sicher unterwegs ist, wer sein Fahrrad korrekt beleuchtet. Denn es gilt: Sicher ist, wer sichtbar ist.“

Schlegel-Lanz: „Mehr als Selbstschutz.“

Martina Schlegel-Lanz, Landesdirektorin des ÖAMTC Salzburg, kann nur beipflichten: „Wenn Radfahrende mangels Beleuchtung in der Dunkelheit übersehen werden, kann das lebensgefährlich werden. Eine gute Beleuchtung ist daher nicht nur Selbstschutz, sondern ein ganz wichtiger Beitrag zum gemeinsamen Ziel der Verkehrssicherheit.“

Richtig beleuchtet

Fahrräder und E-Bikes müssen vorne mit einem weiß oder hellgelb leuchtenden Scheinwerfer ausgestattet sein. Hinten ist ein rotes Rücklicht Pflicht, das auch blinken und etwa am Rucksack angebracht sein darf. Zudem müssen E-Bikes und Fahrräder mit Reflektoren ausgerüstet sein: vorne weiß, hinten rot – an den Pedalen und an den Rädern „Katzenaugen“, alternativ Reifen mit reflektierenden Umrandungen oder Reflektor-Sticks. Bei mangelhafter oder fehlender Ausrüstung gibt es empfindliche Geldstrafen von bis zu 726 Euro. Zu bedenken ist auch: „Führt schlechte oder fehlende Beleuchtung zu einem Unfall, können Mitverschulden und Schadenersatzforderungen geltend gemacht werden – und im Fall eines Personenschadens sogar ein gerichtliches Strafverfahren drohen“, so Christina Holzer-Weiß, Leiterin der ÖAMTC-Rechtsabteilung in Salzburg.

Hier wird diese Woche noch kontrolliert

Quelle: Land Salzburg

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