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OKTOBER 07, 2022
Bielefeld (ots) - In den frühen Morgenstunden des 26.09.2022 entdeckten Zöllner*innen des Hauptzollamts Bielefeld am Flughafen Paderborn/Lippstadt im Handgepäck eines 26-jährigen Mannes mit deutscher Staatsangehörigkeit und dessen 43-jähriger türkischer Mutter mehrere Schmuckstücke aus Gold. Aus Antalya kommend, gab der Sohn auf Befragen an, keinerlei zollpflichtige Waren, insbesondere Goldschmuck, Lederwaren und Zigaretten, mitzuführen. Die Mutter erklärte, lediglich einen Goldring im Wert von rund 300 EUR in der Türkei gekauft zu haben. Diesen entnahm sie ihrer Handtasche und präsentierte ihn den Beamten. Nach der Verwiegung des Ringes ergab sich ein deutlich höherer Schätzwert. Ein Kaufbeleg oder eine Rechnung zu dem Schmuckstück existierte angeblich auch nicht. Aufgrund der Gesamtumstände entschlossen sich die Zöllner*innen sämtliche Gepäckstücke der beiden Reisenden zu kontrollieren. Dabei wurden in einer Handtasche, die der Mann bei sich hatte, zwei Goldketten und in der Geldbörse der Frau zwei Visitenkarten von Schmuckhändlern aus der Türkei sowie eine kleine Schachtel mit zwei Ohrringen aus Gelbgold gefunden. Der Gesamtwert des Schmucks belief sich auf rund 16.000 EUR und lag damit deutlich über der Reisefreimenge im Luftverkehr von 430 EUR pro Person. Außerdem hatten die beiden Reisenden diesen nicht ordnungsgemäß angemeldet. Gegen sie wurden Steuerstrafverfahren wegen Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet und sämtliche Schmuckstücke bis zur Entrichtung der Einfuhrabgaben sichergestellt.
Zusatzinformation:
Bei Flug- und Seereisen aus Nicht-EU-Ländern dürfen Reisende ab 15 Jahren Waren im Wert von bis zu 430 EUR abgabenfrei einführen. Waren, die die Reisefreimengen überschreiten oder Verboten und Beschränkungen unterliegen, müssen durch eine ausdrückliche Zollanmeldung des Reisenden beim Zoll angemeldet werden.
Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Bielefeld, übermittelt durch news aktuell