vonRedaktion International
APRIL 23, 2024
Aufgrund einer Meinungsverschiedenheit schlug eine 49-Jährige (Stbg.:Österreich) ihrem Lebensgefährten auf den Hinterkopf und verletzte ihn somit leicht. Der 68-Jährige verließ daraufhin die gemeinsame Wohnung und wartete auf die eintreffenden Beamten. Im Zuge der nachfolgenden Sachverhaltsklärung wurde der Frau mitgeteilt, dass gegen sie ein Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen werde, sie die Wohnung verlassen und die Beamten in die nächste Polizeiinspektion begleiten müsse. Die Frau versuchte in das Stiegenhaus zu flüchten und versuchte in weiterer Folge die nacheilenden Beamten aus der Wohnung auszusperren. Als sich ein Beamter ihr in den Weg stellte, versuchte sie diesen umzustoßen. Sie wurde vorläufig festgenommen. Gegen sie wurde ein Betretungs- und Annäherungsverbot sowie ein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen. Ein durchgeführter Alkovortest ergab bei der Frau einen Wert von 3,16 Promille. Sie befindet sich in polizeilicher Gewahrsame.
WIR BIETEN HILFE:
Die Wiener Polizei ist Ansprechpartner für Personen, die Gewalt wahrnehmen oder selbst Opfer von Gewalt sind. Der Polizei-Notruf ist unter der Nummer 133 jederzeit erreichbar.
Die Kriminalprävention des Landeskriminalamt Wiens bietet darüber hinaus persönliche Beratungen unter der Hotline 0800 216346 an.
Weitere Ansprechpartner:
Frauenhelpline: 0800 222 555
Gewaltschutzzentrum: 0800 700 217
Opfer-Notruf: 0800 112 112
Notruf des Vereins der Wiener Frauenhäuser: 05 77 22
Quelle: LPD Wien