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MAI 11, 2022
Mainz (ots) - Die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz warnen vor englischsprachigen Anrufen, die angeblich von den Polizeibehörden Europol oder Interpol kommen. Die Täter behaupten meist, den Betroffenen seien persönliche Daten gestohlen worden und Kriminelle würden diese Daten nutzen, um Straftaten zu begehen. Mit dieser Masche versuchen die Kriminellen, Geldbeträge zu ergaunern oder an Informationen über persönliche und finanzielle Verhältnisse zu gelangen, um weitere Straftaten vorzubereiten.
Auf dem Display erscheint eine Mobilfunknummer. Wer das Gespräch annimmt, hört zuerst eine Computerstimme. Diese teilt in englischer Sprache mit, dass persönliche Daten missbraucht würden. Für weitere Informationen soll der Angerufene die Taste "1" drücken. Wer der Anweisung folgt, gelangt zu einem angeblichen Mitarbeiter der Strafverfolgungsbehörde, der über die angeblichen Machenschaften von Kriminellen informiert, um dann selbst auf Datenfang zu gehen und Verbraucherinnen und Verbraucher um ihr Geld zu bringen.
Das Landeskriminalamt weist ausdrücklich darauf hin, dass die Polizei niemals um die Übergabe oder Überweisung von Geld bitten würde. Das gilt auch für Europol. Die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz geben Tipps, wie man sich vor einem finanziellen Schaden schützen kann.
Bei Roboterstimme sofort auflegen:
Keinesfalls sollte man den Anweisungen der Computeransage Folge leisten. Auf keinen Fall sollte man sich in ein Gespräch verwickeln und sich nicht unter Druck setzen lassen.
Keine Daten preisgeben:
Prinzipiell gilt der Grundsatz der Datensparsamkeit - erst recht am Telefon. Bei unerwarteten Anrufen sollten weder Daten bestätigt, noch Daten mitgeteilt werden.
Keine Überweisungen oder Geldübergaben vornehmen: Am Telefon sollte man sich niemals zu einer Geldüberweisung oder einer Bargeldübergabe an der Haustür überreden lassen.
Vorfall melden und im Schadensfall Strafanzeige erstatten: Wer einen derartigen Anruf erhält, kann die nächste Polizeidienststelle informieren. Wer den Anweisungen Folge geleistet und einen finanziellen Schaden erlitten hat, sollte umgehend Strafanzeige erstatten. Derartige Anrufe können auch der Bundesnetzagentur über deren Beschwerde-Formular gemeldet werden: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/AnfragenBeschwerden/Beschwerde_Aerger/start.html
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.polizei-beratung.de/startseite-und-aktionen/aktuelles/detailansicht/telefonbetrug-im-namen-von-europol-oder-interpol/
Quelle: Original-Content von: Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz, übermittelt durch news aktuell