vonPresseportal.de
JÄNNER 18, 2024
Oberhausen (ots) -
Zur Kategorie "Kreativ, aber leider nicht erlaubt" kann ein Einsatz vom gestrigen Mittwochnachmittag (17.01.) in Oberhausen gezählt werden: Gegen 14:50 Uhr befuhr eine Funkstreifenwagenbesatzung die Teutoburger Straße im Stadtteil Heiden. Staunend sahen sie einen 40-jährigen Verkehrsteilnehmer, der mit einem E-Scooter auf dem dortigen Fahrradschutzstreifen unterwegs war. Das Staunen brauchen wir an dieser Stelle nicht erklären, wenn Sie bereits das beigefügte Foto gesehen haben. Die "Do it yourself" bzw. selbstgebaute Sitzmöglichkeit war so wenig erlaubt, wie ein Fehlen des Versicherungskennzeichens an dem E-Scooter. Das einzige Positive an der Verkehrskontrolle war ein durchgeführter (THC-) Drogenvortest bei dem 40-Jährigen, der u.a. stark gerötete Augen hatte. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt und neben einer Strafanzeige ein Bericht ans Straßenverkehrsamt gefertigt.
Quelle: Original-Content von: Polizeipräsidium Oberhausen, übermittelt durch news aktuell