vonPresseportal.de
MÄRZ 01, 2023
Lotte (ots) - Wie kürzlich bekannt wurde, erhielt ein 49-jähriger Hamburger für den illegalen Umgang mit Elektroaltgeräten am 24.11.2022 eine Geldstrafe durch das Amtsgericht Münster. Die Tat war am 26.04.2022 im Rahmen einer Verkehrskontrolle durch das Bundesamt für Güterverkehr (neu Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)) aufgefallen. Der Hamburger war an diesem Tag mit seinem LKW nebst Fahrer auf dem Weg von Emsdetten nach Hamburg. Durch eine Kontrolleurin des BAG wurde der 7,5-Tonner des 49-Jährigen auf der Rastanlage Hasetal an der BAB 1 angehalten und überprüft. Hierbei stellte die Mitarbeiterin des BAG zunächst erhebliche technische Mängel an dem 26 Jahre alten LKW fest. Neben einer undichten Antriebseinheit, defekten Beleuchtungseinrichtungen und einem porösen Bremsschlauch führte eine gerissene Bremsscheibe zur absoluten Verkehrsunsicherheit. Die Überprüfung des tatsächlichen Gesamtgewichts ergab darüber hinaus eine Überladung in Höhe von mehr als 15%. Das gesetzlich vorgeschriebene Kontrollgerät (Fahrtenschreiber) war zum letzten Male 2014 geprüft worden, obwohl die Frist zwischen zwei Prüfungen maximal zwei Jahre betragen darf.
Die Weiterfahrt wurde seinerzeit aufgrund der Mängel bis auf Weiteres untersagt. Die Kontrolleurin gab sich mit der Feststellung der technischen Mängel jedoch nicht zufrieden und ließ sich durch den 49-jährigen Fahrer auch die Ladung des LKW zeigen. Wie sich herausstellte, handelte es sich hierbei um eine Vielzahl von Elektroaltgeräten, wie z.B. Kühlschränke, Herde oder Waschmaschinen; insgesamt rund 70 Geräte mit einem Gesamtgewicht von 3,6 t. Nach Angaben des Hamburgers habe er diese als Gebrauchtgeräte in Nordrhein-Westfalen erworben. Sie sollten demnach wieder in Verkehr gebracht werden. Aufgrund des Zustands bezweifelte die Kontrolleurin jedoch diese Angaben.
Daraufhin verständigte sie die Autobahnpolizei Osnabrück, um den Sachverhalt anzuzeigen. Die polizeiliche Inaugenscheinnahme der Ladung ergab, dass die Skepsis der Kontrolleurin berechtigt war. Anschließend erfolgte eine Benachrichtigung der örtlich zuständigen Bezirksregierung Münster. Diese ordnete die Sicherstellung des als gefährlich eingestuften Abfalls an. Schließlich wurden die Geräte am Folgetag unter behördlicher Überwachung entladen und einzeln dokumentiert. Im Zuge der Entladung stellte sich heraus, dass viele Geräte aufgrund von Beschädigungen, entfernten Stromkabeln und erheblichen Verschmutzungen nicht mehr für den bestimmungsgemäßen Gebrauch geeignet waren. Darüber hinaus fanden sich Kühlgeräte in der Ladung, die mit fckw-haltigen Kühlmitteln befrachtet waren. Diese dürfen aufgrund der Bestimmungen des Montrealer Protokolls zum Schutz der Ozonschicht nicht erneut in Verkehr gebracht werden.
Weitere Ermittlungen ergaben, dass der 49-Jährige in der Vergangenheit bereits wiederholt wegen gleich gelagerter Delikten in Hamburg aufgefallen war. Er übernimmt demnach Elektroschrott in Deutschland und exportiert ihn unter Umgehung der internationalen Verbringungsbestimmungen ins Ausland. Elektroaltgeräte dürfen in Deutschland jedoch nur von zugelassenen Anlagen entgegengenommen und behandelt werden. Gegen den Fahrer aus Hamburg wurde von der Autobahnpolizei Osnabrück in Zusammenarbeit mit der Ermittlungsgruppe Umwelt aus Osnabrück ein entsprechendes Ermittlungsverfahren eingeleitet. Das Amtsgericht Münster verhängte gegen den Hamburger eine Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen zu 40 EUR. Nach polizeilichen Feststellungen hatte man im vorliegenden Fall offensichtlich nicht unerhebliche Mengen an Elektroaltgeräten wiederkehrend nicht autorisierten Personen überlassen und somit bewusst dem Wertstoffkreislauf und der schadlosen Verwertung entzogen.
Quelle: Original-Content von: Polizeiinspektion Osnabrück, übermittelt durch news aktuell