Wien: Gaál - Gutes Miteinander im Gemeindebau auch zum Jahreswechsel – deshalb auf Silvesterkracher verzichten!

vonRedaktion International
DEZEMBER 29, 2024

Wien

Pyrotechnik gefährdet die Sicherheit aller Bewohner*innen, verängstigt Kinder und Haustiere und verursacht Sachschäden

Rund um den Jahreswechsel sind Einsatzkräfte sehr gefordert, das betrifft auch das mobile Einsatzteam von Wiener Wohnen. Über 50-mal wurde es seit 2020 in Gemeindebauten gerufen, weil es rund um den Jahreswechsel durch das Hantieren mit pyrotechnischen Gegenständen zu Wohnungsbränden und Sachschäden gekommen ist.

„Lassen Sie uns das neue Jahr 2025 mit Freude und Zuversicht begrüßen, aber verzichten wir bei den Silvesterfeiern auf Feuerwerkskörper. Sie gefährden in den Wohnhausanlagen unnötig die Sicherheit der Bewohnerinnen und Bewohner. Denn aufeinander zu schauen und ein gutes Miteinander zeichnet den Wiener Gemeindebau aus - auch zum Jahreswechsel“, betont Vizebürgermeisterin und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál.

Immer wieder kommt es durch das Hantieren mit Feuerwerkskörpern - auch aufgrund von Fehlfunktionen einzelner Produkte - zu schweren Verletzungen. Expert*innen warnen auch vor Gefahren chemischer Natur: Speziell in Billigstimporten aus dem Ausland finden sich häufig Stoffe, die gesundheitsschädigend sind.

„Wir appellieren an alle Pyrotechnik-Fans: Bitte verzichtet auf Silvesterkracher! Vor allem Kleinkinder und Haustiere sind durch den Gebrauch von Knallkörpern sehr verängstigt“, sagt Robert Zwettler, Leiter des Mobilen Einsatzteams von Wiener Wohnen.

Hohe Strafe für abgefeuerte Raketen und Feuerwerkskörper

Wiener Wohnen erinnert daran, dass das Abfeuern von Raketen und Feuerwerkskörpern ab der Kategorie F2 in der Wohnhausanlage verboten ist. Der Strafrahmen beträgt bis zu 3.600 Euro oder es droht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Wochen. Einschlägige Wahrnehmungen über das missbräuchliche Hantieren mit Feuerwerkskörpern müssen zur Anzeige gebracht werden. Im Falle eines unleidlichen Verhaltens oder einer strafbaren Handlung gegenüber anderen Bewohner*innen kann dies bis zum Verlust der Wohnung führen.

Brandgefahr durch achtlos abgestellte Christbäume

Brandgefährlich können mitunter auch vertrocknete Adventkränze, Christbäume und Verpackungen von Weihnachtgeschenken sein. Wiener Wohnen bittet seine Mieter*innen daher, derlei Weihnachtsüberbleibsel nicht rechtswidrig in den Stiegenhäusern abzustellen. „Sie können sehr leicht Feuer fangen und im Brandfall Flucht und Feuerwehr behindern“, warnt Robert Zwettler. Für den hoffentlich nicht eintretenden Brandfall hat Wiener Wohnen Verhaltenstipps zusammengestellt: www.wienerwohnen.at/mieterin/handlungsfelder/verhaltenimbrandfall.html

Wiener Wohnen ist auch während der Feiertage 24 h erreichbar

Die Wiener Wohnen Service-Nummer 05 75 75 75 ist auch während der Feiertage rund um die Uhr erreichbar. Es ist die richtige Anlaufstelle für Mieter*innen, um Schäden und Gebrechen zu melden, aber auch für alle anderen Fragen - etwa den Mietzins oder die Vergabe von Wohnungen betreffend. Erste Anlaufstelle im Brandfall ist aber immer die Notrufnummer der Feuerwehr 122.

Quelle: Stadt Wien

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