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NOVEMBER 17, 2020
Nürnberg (ots) - Bestellungen im Internet sind einfach und der Lieferant meist nur ein paar Klicks entfernt. Wissentlich oder unwissentlich landen die Bestellungen jedoch oft im Drittland. Hier fallen bei der Einfuhr von beispielsweise aktuellen Technik- und Mode-Trends oder alkoholhaltigen Getränken möglicherweise zusätzlich Zölle, Einfuhrumsatzsteuer und Verbrauchsteuern an.
Damit die Pakete und Päckchen aus aller Welt auch in der Hochsaison zur Weihnachtszeit die Empfänger schnell erreichen, gibt der Zoll folgende Hinweise:
Eine Postsendung aus einem Nicht-EU-Staat muss grundsätzlich zollamtlich abgefertigt werden. Sendungen, für die keine Abgaben entstehen und die keine Waren enthalten, die Verboten oder Beschränkungen unterliegen, können jedoch oftmals direkt an den Empfänger ausgeliefert werden.
Um erkennen zu können, ob und in welcher Höhe Abgaben zu erheben sind, ist es wichtig, dass der Versender Ihrer Sendung eine vollständige und korrekte Rechnung sowie eine Zollinhaltserklärung an der Außenseite der Sendung anbringt. Bei Geschenksendungen von einer Privatperson an eine andere Privatperson sind Inhalt, Wert und "Geschenk" als Art der Sendung in der Zollinhaltserklärung anzugeben.
Zudem gelten für die Einfuhr von Waren auch im Postverkehr Verbote oder Beschränkungen. Aus vermeintlichen Markenschnäppchen können schnell teure Fehlinvestitionen werden, wenn diese gefälscht sind oder nicht den Vorschriften für Produktsicherheit entsprechen. Diese Waren werden durch den Zoll sichergestellt und vernichtet. Geschützte Tiere und Pflanzen, Arzneimittel oder Waffen werden ebenfalls sichergestellt.
Berücksichtigen Sie auch, dass vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie der Publikumsverkehr an den Zolldienststellen auf ein Minimum reduziert werden muss. Es wird daher eindringlich darum gebeten, soweit möglich, auf persönliches Erscheinen zu verzichten. Stattdessen kann zum Beispiel die "Postabfertigung von zu Hause" genutzt werden. Wenden Sie sich deshalb zunächst per E-Mail oder telefonisch an die Zollstellen, um das weitere Verfahren abzustimmen.
Das Hauptzollamt Nürnberg warnt an dieser Stelle nochmals eindringlich vor Betrügern im Zusammenhang mit Paketsendungen. Bereits im August häuften sich Hinweise, dass betrügerische E-Mails mit der Absenderadresse eines Postdienstleisters in Umlauf sind. Beachten Sie unbedingt: Die deutsche Zollverwaltung fordert niemals die Zahlung von Einfuhrabgaben über Prepaid-Zahlungsdienstleister an!
Zusatzinfo: Für Postsendungen aus einem Drittland gelten folgende Wertgrenzen:
Warenwert bis 22 Euro: Hier fallen kein Zoll und keine Einfuhrumsatzsteuer an. Die Verbrauchsteuern, wie zum Beispiel für Alkohol oder Kaffee, werden erhoben.
Warenwert über 22 Euro bis 150 Euro: Die Einfuhrumsatzsteuer (entspricht der Mehrwertsteuer) und gegebenenfalls Verbrauchsteuern werden erhoben.
Warenwert über 150 Euro: Neben der Einfuhrumsatzsteuer fallen auch der warenabhängige Zoll und gegebenenfalls die Verbrauchsteuern an.
Reine Geschenksendungen von einem privaten Absender an einen privaten Empfänger sind nur bis zu einem Wert von 45 Euro und unter gewissen Bedingungen frei von Abgaben.
Bei geplanten Bestellungen von Waren aus Nicht-EU-Staaten ist es ratsam, sich bereits vorher unter www.zoll.de zu informieren. Mit der kostenlosen App "Zoll und Post" können die voraussichtlichen Abgaben berechnet werden. Auch erhalten Sie Hinweise auf wichtige zollrechtliche Bestimmungen zu den unterschiedlichsten Warengruppen und Antworten auf die wichtigsten Fragen in einer Übersicht.
Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Nürnberg, übermittelt durch news aktuell