vonRedaktion International
MÄRZ 09, 2024
Wichtige Maßnahme der Kulturstrategie Innsbruck 2030 umgesetzt
Eine der zentralen Aufgaben des Kulturamtes der Landeshauptstadt Innsbruck ist die Bearbeitung und Prüfung der Subventionsanträge, ohne die ein Großteil des kulturellen Angebots in der Stadt nicht realisierbar wäre. Bisher gab es dafür abseits der allgemeinen Subventionsordnung – abrufbar unter www.innsbruck.gv.at/subventionen – keine festgeschriebenen Kriterien. Eine der ersten Maßnahmen, die im Rahmen der Kulturstrategie Innsbruck 2030 umgesetzt werden sollte, war es daher, diese Kriterien zu definieren und Förderrichtlinien zu formulieren.
„Für die Gewährung von Subventionen im Kulturbereich gelten damit allgemeine und spartenspezifische Kriterien. Die nunmehr vorliegenden Förderrichtlinien sollen es AntragstellerInnen erleichtern, ihre Anträge zielgerichtet beim Kulturamt einzubringen. Gleichzeitig geben sie transparente Auskunft darüber, wofür Kultursubventionen genehmigt werden“, betont Kulturstadträtin Mag.a Uschi Schwarzl. Bei der Erarbeitung der Kriterien wurde vor allem auf die in der Kulturstrategie definierten Parameter wie inhaltliche Qualität, Bezahlung nach Fair Pay, Gendergerechtigkeit, Inklusion, Barrierefreiheit, Kooperation, Kulturvermittlung oder Nachhaltigkeit Wert gelegt.
Hintergrund
VertreterInnen aus dem Kunst- und Kulturbereich, der Verwaltung, der Politik und externe ExpertInnen haben in den vergangenen Monaten allgemeine sowie spartenspezifische Förderrichtlinien für den Kulturbereich erarbeitet, die nach der Überprüfung durch die Mitglieder des Kulturausschusses vom Gemeinderat des Stadt Innsbruck in seiner Sitzung am 22. Februar 2024 beschlossen wurden. Die Stadt Innsbruck bekennt sich zur Vielfalt kultureller Ausdrucksformen. Unter anderem heißt es in diesem Beschluss: „Allgemeine Ziele der Kulturförderung verfolgen künstlerische Kreativität und ästhetische Auseinandersetzung sowie öffentliche Kunst- und Kultur-Angebote, die den sozialen Zusammenhalt stärken, die kulturelle Teilhabe fördern und zu einer lebendigen, inklusiven Stadtkultur beitragen.“
Die Förderrichtlinien können auf der Website der Stadt Innsbruck unter www.innsbruck.gv.at/subventionen/unterlagen eingesehen werden.
Quelle: Stadt Innsbruck