Deutschland: Finanzkontrolle Schwarzarbeit - Schwerpunktprüfung im Friseurhandwerk

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APRIL 07, 2022

ots/Hauptzollamt Oldenburg

Oldenburg (ots) - Oldenburg: 33 Friseursalons und Barbershops sowie die dort tätigen 81 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurden am vergangenen Dienstag (05. April 2022) von 19 Zöllnerinnen und Zöllnern der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Oldenburg gezielt überprüft. Der Kontrollfokus lag auf den Großräumen Brake, Jever, Hude und Friesoythe. In 25 Fällen geben die Kontrollergebnisse Anlass zu weitergehenden Nachprüfungen durch die FKS.

Die Kontrollaktion war Bestandteil einer bundesweit durch den Zoll zeitgleich angelegten Schwerpunktprüfung. Die Beschäftigten der FKS kontrollierten insbesondere die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I und II, die Mindestarbeitsbedingungen und Arbeitgeberpflichten nach dem Mindestlohngesetz sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern.

Der gesetzlich normierte Mindestlohn, seit dem 01. Januar 2022 in Höhe von 9,82 Euro je Stunde, gilt auch für das Friseurhandwerk.

Bei Prüfungen von Friseursalons und Barbershops spielen vor allem Verstöße aus den Bereichen Sozialversicherungsrecht, Mindestlohn und Scheinselbständigkeit eine vordergründige Rolle.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten. Schwerpunktprüfungen sind ein wichtiges Instrument zur Senkung gesellschaftlicher Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.


Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Oldenburg, übermittelt durch news aktuell

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