Wilhelmshaven: Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz

vonPresseportal.de
APRIL 28, 2021

ots/Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland

Wilhelmshaven (ots) -

Eine Fahrradstreife der Polizei traf am gestrigen Dienstag Nachmittag auf dem Börsenplatz eine 33-jährige Wilhelmshavenerin an, die mit einem E-Scooter auf der Kieler Straße aus der Marktstraße kam. Da der Bereich als Fußgängerzone für Kraftfahrzeuge, zu denen auch E-Scooter gehören, tabu ist, wurde sie angehalten und kontrolliert. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Elektroroller nicht versichert war. Außerdem gab es dafür keine Betriebserlaubnis als Elektrokleinstfahrzeug, so dass zum Führen eine Fahrerlaubnis erforderlich ist. Die konnte die Frau aber nicht vorweisen. Es erwartet die Wilhelmshavenerin jetzt ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, über dessen Ausgang die Staatsanwaltschaft entscheiden wird. Das für das Befahren der Fußgängerzone vorgesehene Bußgeld von 20 Euro fällt angesichts der anderen Vorwürfe kaum ins Gewicht. Richtig schlimm wäre es für die junge Frau bei einem Unfall geworden. Wegen der fehlenden Versicherung und Fahrerlaubnis hätte sie für allen Schäden selbst aufkommen müssen. Vermeintlich kleine Regelübertretungen können ins solchen Fällen durchaus existenzgefährdende Folgen haben.


Quelle: Original-Content von: Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland, übermittelt durch news aktuell

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