vonRedaktion International
MÄRZ 16, 2024
Eintragung in Europa-Wählerevidenz für nichtösterreichische UnionsbürgerInnen
2024 ist ein Wahljahr. Neben der Innsbrucker Gemeinderatswahl bzw. der Wahl des Stadtoberhauptes für die kommenden sechs Jahre am Sonntag, 14. April, finden am Sonntag, 9. Juni, in Österreich die Europa-Wahlen statt. Dabei wählen die BürgerInnen aller 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) ihre Abgeordneten direkt ins Europäische Parlament. Die Verordnung der Bundesregierung betreffend der Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments wurde am Donnerstag, 7. März 2024 ausgeschrieben und auf der städtischen Amtstafel veröffentlicht.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle österreichischen StaatsbürgerInnen sowie nichtösterreichische EU-BürgerInnen, die spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet und ihren Hauptwohnsitz in Innsbruck haben. ÖsterreicherInnen, die in Innsbruck ihren Hauptwohnsitz haben, sind automatisch in die Wählerevidenz eingetragen. Auch Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft, die im Ausland leben, haben die Möglichkeit, mit einer Wahlkarte an der Wahl teilzunehmen.
Nichtösterreichische UnionsbürgerInnen können ihr aktives Wahlrecht in ihrem Herkunftsmitgliedsstaat ausüben und die EU-Abgeordneten ihres Heimatstaates wählen. Sie können sich aber auch in die Europa-Wählerevidenz eintragen lassen und in ihrer österreichischen Wohnsitzgemeinde die österreichischen Abgeordneten wählen. Ein Antrag auf Eintragung in die Europa-Wählerevidenz ist bis zum Stichtag am 26. März 2024 möglich. Das entsprechende Formular erhält man bei jeder österreichischen Gemeinde. In Innsbruck erhält man das Formular im Referat Melde- und Einwohnerwesen im Rathaus, Maria-Theresien-Straße 18, 1. Stock (Aufgang beim Bürgerservice).
Als Download steht der Antrag unter www.bmi.gv.at/wahlen nach Anklicken des Menüpunktes „Europawahlen“ unter „Informationen für nicht-österreichische Unionsbürger(innen)“ zur Verfügung.
Wählen mit Wahlkarte
Alle wahlberechtigten Personen erhalten eine „Amtliche Wahlinformation“ per Post zugesendet. Diese informiert alle wahlberechtigten Personen über ihr zuständiges Wahllokal und beinhaltet einen Zahlencode für die allfällige Beantragung einer Online-Wahlkarte bzw. alternativ einen schriftlichen Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert. Bei der Europawahl ist die Stimmabgabe auch mittels Wahlkarte – in jedem Wahllokal oder in Form der Briefwahl – möglich.
Informationen
Auf www.innsbruck.gv.at/eu-wahl sind alle Informationen laufend aktualisiert abrufbar. Zudem stehen allgemeine Informationen unter www.bmi.gv.at/412/Europawahlen zur Verfügung. KR
Quelle: Stadt Innsbruck