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FEBRUAR 11, 2022
Oberhausen (ots) -
Am Freitagvormittag (11.2.)stoppten Polizisten auf der Buschhausener Straße ein Gespann mit einem Geländewagen auf dem Anhänger.
Dumm nur, dass die maximal zulässige Anhängelast des Zugfahrzeuges zwei Tonnen betrug, die Polizisten auf der Waage aber ein Gesamtgewicht des Anhängers von über 3,7 Tonnen feststellten. Nach Abzug der Stützlast und aller Toleranzen mussten sie dem Fahrer eine Überladung von über 78 Prozent vorhalten.
Weil der Betroffene in Deutschland keinen festen Wohnsitz hatte, musste er eine Sicherheitsleistung zur Deckung des zu erwartenden Bußgeldes in Höhe von 380 Euro, zuzüglich Gebühren und Auslagen, hinterlegen.
Zusätzlich wird dem Mann auch noch ein Punkt in Flensburg angerechnet.
Quelle: Original-Content von: Polizeipräsidium Oberhausen, übermittelt durch news aktuell