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MÄRZ 08, 2021
Erfde (ots) - Am späten Freitagnachmittag (05.03.2021) führte das Polizei- Autobahn- und Bezirksrevier Nord, Fachdienst Schleswig, Verkehrskontrollen an mehreren Standorten in Erfde durch. In der Zeit von 15.30 Uhr bis 20.30 Uhr waren acht Beamte des Schwerpunktdienstes in Zivilfahrzeugen im Einsatz. Innerhalb des Kontrollzeitraumes mussten etwa 110 Fahrzeugführer und Fahrzeugführerinnen eine Kontrolle über sich ergehen lassen; mit folgendem Gesamtergebnis:
- Drei Fahrzeugführer mussten sich einem Atemalkoholtest und sieben weitere einem Drogentest unterziehen.
- Zwei Fahrzeugführern wurde wegen des Verdachts des Fahrens des Fahrens unter Drogeneinfluss eine Blutprobe entnommen.
- Gegen einen Fahrzeugführer wurde eine Strafanzeige gefertigt, da dieser nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war.
- Zwei Strafanzeigen wurden nach dem Betäubungsmittelgesetz gefertigt.
- Einen Fahrzeugführer erwartet eine Anzeige nach dem Gefahrgutrecht.
Weiterhin wurden 16 Ordnungswidrigkeiten- und vier Kontrollberichtsverfahren wegen anderer Delikte eingeleitet.
Parallel führte eine Videostreife Geschwindigkeitsmessungen in Erfde und Stapel durch. Das schnellste Fahrzeug wurde mit 148 km/h -statt der erlaubten 100 km/h- gemessen. Abzüglich der Toleranz verblieb ein vorwerfbarer Wert von 140 km/h. Den Fahrer erwartet ein Bußgeldverfahren in Höhe von 120 Euro plus Verwaltungsgebühr und 1 Punk beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg.
Gegen 16.20 Uhr kontrollierten die Beamten einen Pkw mit Planen-Anhänger. Auf der Ladefläche befanden sich 20 ungesicherte Kunststoffkanister, die mit insgesamt 400 Liter Dieselkraftstoff befüllt waren. Ein für diese Menge erforderlicher Feuerlöscher wurde ebenfalls nicht mitgeführt. Bei reinen Privatfahrten dürfen entzündbare flüssige Stoffe in wieder befüllbaren Behältern befördert werden, wenn sie richtig gesichert sind und die Gesamtmenge 60 Liter je Behälter und 240 Liter je Beförderungseinheit nicht überschreitet. Gegen den 56 Jahre alten Fahrer, der keine weiteren Angaben zum Sachverhalt machte, fertigten die Beamten eine Anzeige nach dem Gefahrgutrecht. Nun erwartet ihn ein Bußgeld bis zu 1000 Euro. Die Weiterfahrt wurde untersagt.
Um 16.44 Uhr fiel einer Zivilstreife in der Straße Ohlrade ein Roller auf, welcher deutlich zu schnell fuhr. Bei der anschließenden Kontrolle zeigte sich der 17-jährige Fahrer nicht besonders beeindruckt und räumte gleich ein, dass sein Roller die erlaubten 25km/h deutlich überschreiten würde. Er habe den Roller nicht gedrosselt, da er ja nur in Erfde damit fahren würde.... Eine anschließende Überprüfung auf dem Rollenprüfstand ergab eine geeichte Geschwindigkeit von 42 km/h. Da der junge Mann nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis der Klasse AM war, wurde ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet und die Weiterfahrt untersagt.
Quelle: Original-Content von: Polizeidirektion Flensburg, übermittelt durch news aktuell