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AUGUST 19, 2022
Lörrach (ots) -
Anfang Februar dieses Jahres stellten Beamte des Zollamts Weil am Rhein einen als Behältnis umgearbeiteten echten Elefantenfuß in einer Postsendung sicher. Das Paket wurde in England aufgegeben und war für einen Empfänger in der Schweiz bestimmt, welcher sich die Sendung an eine deutsche Abholadresse hatte liefern lassen. Die zollrechtliche Abfertigung wurde deshalb beim Zollamt Weil am Rhein vorgenommen. Die Begutachtung durch einen Sachverständigen ergab, dass es sich dabei um den Fuß eines Afrikanischen Elefanten handelt. Elefanten sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz eine besonders streng geschützte und aufgrund der Jagd nach Elfenbein immer noch stark gefährdete Tierart, deren Vermarktung grundsätzlich verboten ist. Für die Einfuhr des geschmacklosen Präsentes erforderliche Dokumente konnten durch den Empfänger nicht vorgelegt werden. Die weitere Bearbeitung liegt in der Zuständigkeit des Bundesamts für Naturschutz.
Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Lörrach, übermittelt durch news aktuell