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FEBRUAR 20, 2024
Heilbronn (ots) - Anfang Februar haben Abfertigungsbeamte des Zollamts Heilbronn den beabsichtigten Import von vier Baggern aus Fernost gestoppt.
Da aufgrund fehlender Unterlagen bzw. fragwürdiger Kennzeichnung der jeweils circa 6.000 Kilogramm schweren Baumaschinen Zweifel an der Verkehrsfähigkeit der Geräte bestanden, schaltete das Zollamt die zuständige Marktüberwachungsbehörde, das Regierungspräsidium Tübingen, ein. Dieses bestätigte die ersten Zweifel der Zollbeschäftigten. Für keines der Baugeräte konnte der Einführer die vorgesehene CE-Kennzeichnung, Typgenehmigungsnummer, einen verantwortlichen EU-Importeur oder erforderliche Konformitätserklärungen nachweisen.
Da somit die für die Einfuhr derartiger Geräte geltenden Vorschriften, die Maschinenrichtlinie der Europäischen Union (RL 2006/42/EG), nicht eingehalten wurden, müssen die Minibagger wieder aus der EU ausgeführt werden. Die RL 2006/42/EG soll die Sicherheit und die Gesundheit von Personen, insbesondere von Arbeitnehmern und Verbrauchern und Sachen, v.a. in Bezug auf Risiken beim Umgang mit Maschinen gewährleisten.
Zusatzinformationen:
Zollkontrollen schützen die Verbraucher. Um bereits die Einfuhr unsicherer oder nicht konformer Produkte in die Europäische Union zu verhindern, arbeitet die Zollverwaltung eng mit den Marktüberwachungsbehörden zusammen. Die Palette der überwachten Produkte reicht dabei von Spielzeug bis hin zur Großmaschine. Die EU hat in diesem Zusammenhang eine Vielzahl von Richtlinien zur Sicherheit und Konformität von Produkten und zur Kennzeichnung bestimmter Produkte mit der CE-Kennzeichnung erlassen. Der Zoll trägt daher mit da-zu bei, dass gefährliche Produkte gar nicht erst auf den Markt gelangen.
Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Heilbronn, übermittelt durch news aktuell