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OKTOBER 15, 2022
Edenkoben (ots) -
Weil bei einem 50-jähriger PKW-Fahrer aus dem Bereich der VG Edenkoben während einer Verkehrskontrolle Alkoholgeruch festgestellt wurde, wurde er zum vorangegangenen Alkoholkonsum befragt. Seine Angabe, ein kleines Bier getrunken zu haben, wurde mit dem anschließend durchgeführten Atemalkoholtest als Lüge enttarnt. Reumütig räumte er ein, dass es doch noch ein zweites Bier hinterher gab. Die festgestellte Atemalkoholkonzentration lag schließlich über dem erlaubten Grenzwert, sodass der Mann sich auf eine empfindliche Geldbuße von 500 Euro einstellen muss sowie auf einen Punkt im Fahreignungsregister.
Quelle: Original-Content von: Polizeidirektion Landau, übermittelt durch news aktuell