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NOVEMBER 23, 2020
Edenkoben (ots) - Soeben konnte am 22.11.2020 gegen 20:00 Uhr ein 17-Jähriger fahrend auf seinem E-Scooter in Edenkoben in der Klosterstraße festgestellt werden. Für den E-Scooter bestand kein Versicherungsschutz. Der Fahrer wird sich deshalb in einem Strafverfahren wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten müssen. Sein E-Scooter wurde sichergestellt. Was viele nicht wissen: Es gilt die Verordnung der Elektrokleinstfahrzeuge (eKFV), die besagt, dass Elektro-Tretroller nicht schneller als 20 km/h im öffentlichen Straßenverkehr fahren dürfen. Elektro-Tretroller mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h fallen nicht mehr unter die eKFV, mit der Folge, dass der Fahrer im Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis sein muss. Zudem muss an dem Scooter ein Versicherungskennzeichen angebracht sein. Noch ein Hinweis der Polizei: Es gelten bei E-Scooter die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer!
Quelle: Original-Content von: Polizeidirektion Landau, übermittelt durch news aktuell