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SEPTEMBER 08, 2022
Mettmann (ots) -
Am späten Mittwochabend des 07.09.2022, gegen 21.15 Uhr, nach einem abendlichen Gaststättenbesuch in Langenfeld, war ein 47-jähriger Leverkusener auf dem Heimweg. Dazu benutzte er trotz deutlicher Alkoholisierung seinen schwarzen E-Scooter Segway (NL) mit Versicherungskennzeichen.
Als er mit dem Elektro-Kleinstfahrzeug in Langenfeld-Reusrath einen Verbindungs-, Fuß- und Radweg der Hitdorfer Straße benutzte, der zwischen den Hausnummern 52 und 56 die Gleisanlagen der Deutschen Bahn in einem Tunnel unterquert, kam es zum Unfall. Auf dem leicht abschüssigen, mehr als drei Meter breiten, in der Dunkelheit durch Straßenlaternen gut ausgeleuchtete, gepflastertem Weg, verlor er ohne Fremdeinwirkung die Kontrolle über sein modernes Elektro-Kleinstfahrzeug. Der 47-stürzte auf das Pflaster, verletzte sich dabei am ganzen Körper, zog sich aber insbesondere schwere Kopf- und Gesichtsverletzungen zu. Ersthelfer, die auf den Schwerverletzten aufmerksam wurden, verständigten Rettungsdienst und Polizei. Der Verunfallte wurde mit einem Rettungswagen in eine Solinger Klinik transportiert, wo er zur stationären ärztlichen Behandlung verblieb
Um den nahezu unbeschädigt gebliebenen E-Scooter kümmerten sich Angehörige des 47-Jährigen. Die Langenfelder Polizei führte eine Unfallaufnahme durch. Deutlicher Alkoholgeruch in der Atemluft und eigene Angaben des Verunfallten zum abendlichen Alkoholkonsum führten zu einem Strafverfahren wegen einer verkehrsgefährdenden Trunkenheitsfahrt mit Ausfallerscheinungen. Die Durchführung eines Atemalkoholtests war in Folge der beim Unfall erlittenen Gesichtsverletzungen nicht möglich. Die ärztliche Entnahme einer Blutprobe wurde zur Beweisführung angeordnet und im Krankenhaus durchgeführt. Den Führerschein des 47-jährigen Beschuldigten stellte die Langenfelder Polizei sicher. Gleichzeitig wurde dem Leverkusener bis auf weiteres jedes Führen aller führerscheinpflichtigen Kraftfahrzeuge ausdrücklich untersagt.
-- Hinweise --
Aus gegebenem Anlass weist die Polizei noch einmal ausdrücklich auf Besonderheiten im Umgang mit Elektrokleinstfahrzeugen / E-Scootern hin. ( im Internet auch unter: https://mettmann.polizei.nrw/e-scooter ):
- Keine Helmpflicht
Wie beim Fahrradfahren besteht auch für E-Scooter keine Helmpflicht. ABER: Selbst bei Stürzen mit geringer Geschwindigkeit kann es zu schwersten Kopfverletzungen kommen! Tragen Sie deshalb zur eigenen Sicherheit stets einen Helm. Er schützt Sie vor schweren Folgen bei einem Unfall.
- Keine Fahrerlaubnis
Der Fahrer oder die Fahrerin müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Eine Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.
- Höchstgeschwindigkeit max. 20 km/h
Die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit für diese Elektro-Kleinstfahrzeuge beträgt 20 km/h. Wer sein Elektro-Kleinstfahrzeug technisch so verändert, das es schneller als 20 km/h fährt, muss mit einem Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren rechnen.
- Kein Alkohol
ACHTUNG: Kein Alkohol. Für E-Scooter gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Auto- und Motorradfahrer.
Promillegrenzen für Kraftfahrzeuge:
- Wer mit 0,5 - 1,09 Promille ein Kraftfahrzeug führt und dabei keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid. Das heißt in aller Regel: 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg. Nach Ablauf des Fahrverbotes wird der Führerschein zurückgegeben.
- Eine Straftat liegt immer dann vor, wenn der Kraftfahrzeugführer trotz einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille und mehr fährt. Auf Ausfallerscheinungen kommt es dabei nicht an.
- Aber auch bei geringeren Promillewerten ab etwa 0,3 Promille liegt nicht mehr nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat vor, wenn alkoholtypische Ausfallerscheinungen (Schlangenlinienfahrt, alkoholtypischer Unfall) festgestellt wurden. In diesen Fällen droht eine Geldstrafe, bei Wiederholungstätern sogar eine Freiheitsstrafe. Die Fahrerlaubnis wird für mindestens sechs Monate entzogen. Wird aufgrund des Alkohols ein Unfall verursacht sind es mindestens 12 Monate.
- Ein absolutes Alkoholverbot besteht für Fahranfänger und junge Fahrer. Wer in der Probezeit oder unter 21 Jahre alt ist und unter der Wirkung von Alkohol fährt, muss 250 Euro Geldbuße zahlen und erhält einen Punkt in Flensburg. Zudem wird ein Aufbauseminar verhängt und die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert.
- Gehweg ist tabu
Elektro-Kleinstfahrzeuge müssen den Radweg benutzen. Ist kein Radweg vorhanden müssen sie auf die Fahrbahn, der Gehweg ist tabu. Die Fahrzeuge dürfen nur von einer Person benutzt werden. E-Scooter dürfen nicht nebeneinander fahren, wer mit dem Gefährt abbiegt, muss wie beim Fahrradfahren Handzeichen geben. Beim Abstellen ist darauf zu achten, dass niemand behindert wird. Informationen der Städte und Anbieter über Abstellmöglichkeiten beachten.
- Handynutzung
Wie beim Autofahren heißt es auch bei E-Scootern: Hände weg vom Handy oder Smartphone beim Fahren!
- Versicherung und Zulassung
Für Elektro-Kleinstfahrzeuge besteht eine Versicherungspflicht und sie müssen über eine Betriebserlaubnis verfügen! Es kann ein Ordnungswidrigkeiten- oder sogar Strafverfahren drohen.
Weitere wichtige Informationen zum Thema Elektro-Kleinstfahrzeuge finden Sie auch hier: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/elektrokleinstfahrzeuge-verordnung-faq.html
Quelle: Original-Content von: Polizei Mettmann, übermittelt durch news aktuell