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MÄRZ 10, 2022
Füssen/Hannover (ots) -
Am Mittwochnachmittag (9. März) hat die Bundespolizei am Grenztunnel Füssen (BAB 7) eine mutmaßliche Schleusung gestoppt. Dabei stellten die Beamten zahlreiche weitere Rechtsverstöße, zwei missbräuchlich verwendete Ausweise sowie zwei Haftbefehle fest.
Kemptener Bundespolizisten stoppten in der Kontrollstelle ein mit vier Männern besetztes Mietfahrzeug mit deutscher Zulassung. Der Fahrer des Kombis wies sich mit einer kosovarischen Identitätskarte aus. Die Beamten erkannten jedoch, dass es sich bei dem Mann vor ihnen nicht um den Inhaber des Ausweises handelte. Außerdem war der Fahrzeuglenker nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis.
Durch die Abnahme der Fingerabdrücke fanden die Polizisten schließlich die echten Personalien des Mannes heraus. Der vermeintlich 23-Jährige war den deutschen Behörden bereits als Einbrecher und Gewalttäter bekannt.
Der in Wahrheit 25-Jährige wurde zudem von der Staatsanwaltschaft Hannover per Vollstreckungshaftbefehl gesucht. Demnach war der Kosovare 2018 vom Landgericht Hannover wegen Diebstahls in sechs Fällen, teilweise in Tateinheit mit Sachbeschädigung und Urkundendelikten, zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden.
Außerdem lag gegen den Mann ein Abschiebehaftbefehl vor. Der Polizeibekannte war im November 2020 vom Ausländeramt Hannover aus der Haft heraus abgeschoben und mit einer bis 2029 gültigen Wiedereinreisesperre belegt worden.
Die beiden Insassen auf der Rückbank, ein 44-jähriger Serbe und ein 19-jähriger Kosovare, konnten keine für den Grenzübertritt ausreichenden Dokumente vorweisen. Der 19-Jährige legte sogar einen auf eine andere Person ausgestellten kosovarischen Ausweis vor. Der junge Mann führte zudem ein Einhandmesser mit, welches dem Führungsverbot unterliegt. Außerdem fielen den Bundespolizisten die zahlreichen Tätowierungen bei dem Mann auf. Sichtbar auf den Händen befanden sich unter anderem strafrechtlich relevante Zeichen wie SS-Runen und ein Hakenkreuz.
Bei dem Beifahrer des Autos handelte es sich um einen im Unterallgäu wohnhaften Serben, der sich ordnungsgemäß ausweisen konnte. Der Mann war auch der Mieter des Fahrzeugs, der dem 25-Jährigen zwischenzeitlich das Steuer überlassen hatte. Der 72-Jährige gab gegenüber den Beamten an, auf der Rückfahrt von Serbien zu sein. An einer Tankstelle in Slowenien hätten ihn die drei Männer angesprochen und gebeten, sie nach Deutschland mitzunehmen.
Die Bundespolizisten zeigten den 25-jährigen Fahrer wegen versuchten Einschleusens von Ausländern, versuchter unerlaubter Einreise, Missbrauchs von Ausweisdokumenten und Fahrens ohne Fahrerlaubnis an.
Die Beamten lieferten den Beschuldigten am Folgetag in die Justizvollzugsanstalt Kempten ein, wo er nun noch eine Restfreiheitsstrafe von rund einem Jahr und zwei Monaten zu verbüßen hat. Die Staatsanwaltschaft Kempten strebt zudem die Untersuchungshaft an, wozu der Verhaftete in den nächsten Tagen noch dem Richter vorgeführt wird. Für eine spätere Abschiebung wird sich die Bundespolizei außerdem mit dem zuständigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Verbindung setzen.
Der 72-jährige Fahrzeugmieter muss sich wegen versuchten Einschleusens von Ausländern, Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und, da der Mietzeitraum des Pkw längst überschritten war, des unbefugten Gebrauchs eines Fahrzeugs verantworten müssen. Die Bundespolizisten stellten das Auto für die Autovermietung sicher und entließen den Mann anschließend auf freien Fuß.
Die Polizisten zeigten den 44-jährigen Serben wegen versuchter unerlaubter Einreise an. Der 19-jährige Insasse erhielt Anzeigen wegen versuchter unerlaubter Einreise sowie Missbrauchs von Ausweisdokumenten, Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Verstoßes gegen das Waffengesetz. Die Bundespolizisten wiesen die beiden Mitfahrer später nach Österreich zurück.
Quelle: Original-Content von: Bundespolizeidirektion München, übermittelt durch news aktuell