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SEPTEMBER 23, 2021
Magdeburg (ots) - Am Samstag, dem 18. September 2021 prüften 48 Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Magdeburg das Wach- und Sicherheitsgewerbe in Sachsen-Anhalt im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung.
Abstands- und Zugangskontrollen in und vor Supermärkten, die Sicherung von Geld- und Werttransporten, der Schutz von Veranstaltungen und Gebäuden, Kontrollen auf Flughäfen und Bahnhöfen - all diese Aufgaben werden von Beschäftigten im Wach- und Sicherheitsgewerbe wahrgenommen und die Einhaltung der Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen auch hier geprüft werden.
Im Rahmen ihrer Prüfung befragten die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des HZA Magdeburg in ganz Sachsen-Anhalt 170 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen. Dabei wurden 26 Sachverhalte festgestellt, die weitergehende Prüfungen erforderlich machen. Das Hauptaugenmerk hierbei wird die Gewährung des gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von derzeit 9,60 Euro, die korrekte Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen sowie der rechtmäßige Bezug von Leistungen (Arbeitslosengeld I u. II) sein.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.
Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Magdeburg, übermittelt durch news aktuell