Kärnten: Coronavirus - Eingeschränkter Parteienverkehr in Landesverwaltung durch Corona-Ampel-Rot

vonRedaktion Salzburg
NOVEMBER 09, 2020

Amt d. Kärntner Landesregierung - Symbolbild
© LPD Kärnten

Gilt in Amt der Kärntner Landesregierung und Bezirkshauptmannschaften – Erforderlichkeit vorab telefonisch abklären – Fiebermessung und Kontaktdatenerfassung – MNS, Abstand, Hygienemaßnahmen

Klagenfurt (LPD). Die Schaltung der Corona-Ampel auf „Rot“ erfordert einen eingeschränkten Parteienverkehr im Amt der Kärntner Landesregierung und bei den Bezirkshauptmannschaften. Es wird ersucht, die Ämter nur in dringenden Fällen aufzusuchen, sofern eine Erledigung telefonisch oder online nicht möglich ist. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, die Erforderlichkeit vorab telefonisch mit den jeweiligen Sachbearbeitenden abzuklären und einen Termin zu vereinbaren. Die Parteien müssen in den Amtsgebäuden einen Mund-Nasen-Schutz tragen sowie die Abstandsregel und Hygienemaßnahmen einhalten.

Im Amt der Kärntner Landesregierung und einigen Bezirkshauptmannschaften ist die Parteienverkehrszeit auf Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr beschränkt. Generell ist eine vorherige telefonische Abklärung notwendig. Vor Betreten der Amtsgebäude erfolgt eine Fiebermessung. Bei einer Körpertemperatur von 37,5° Grad oder mehr wird der Zutritt verwehrt. Zum Zweck einer allfälligen Kontaktverfolgung werden die Kontaktdaten aller Parteien (Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail) erfasst. Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr und für Personen, denen aus gesundheitlichen Gründen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nicht zugemutet werden kann.

In bestimmten Bezirken Kärntens haben diese Maßnahmen bereits seit einigen Tagen Gültigkeit. Durch die generelle Corona-Ampelschaltung auf „Rot“ gelten die Maßnahmen ab heute, Montag, nunmehr in ganz Kärnten.

Bei Fragen und um die Erforderlichkeit des Parteienverkehrs vorab abzuklären, wenden Sie sich bitte an die zuständige Bezirkshauptmannschaft oder Landesabteilung.

Abteilungen im Amt der Kärntner Landesregierung: Parteienverkehr Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr nur nach vorheriger telefonischer Abklärung, 050 536, https://www.ktn.gv.at/Verwaltung/Amt-der-Kaerntner-Landesregierung

BH Feldkirchen: Parteienverkehr nur nach vorheriger telefonischer Abklärung, 050 536 67000, post.bhfe@ktn.gv.at, https://www.ktn.gv.at/Verwaltung/Bezirke/BH-Feldkirchen

BH Hermagor: Parteienverkehr Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr nur nach vorheriger telefonischer Abklärung, 050 536 63000, post.bhhe@ktn.gv.at, https://www.ktn.gv.at/Verwaltung/Bezirke/BH-Hermagor

BH Klagenfurt-Land: Parteienverkehr nur nach vorheriger telefonischer Abklärung, 050 536 64000, post.bhkl@ktn.gv.at, https://www.ktn.gv.at/Verwaltung/Bezirke/BH-Klagenfurt-Land

BH Spittal an der Drau: Parteienverkehr nur nach vorheriger telefonischer Abklärung, 050 536 62000, post.bhsp@ktn.gv.at, https://www.ktn.gv.at/Verwaltung/Bezirke/BH-Spittal-an-der-Drau

BH St. Veit an der Glan: Parteienverkehr nur nach vorheriger telefonischer Abklärung, 050 536 68000, post.bhsv@ktn.gv.at, https://www.ktn.gv.at/Verwaltung/Bezirke/BH-St-Veit-an-der-Glan

BH Villach-Land: Parteienverkehr Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr nur nach vorheriger telefonischer Abklärung, 050 536 61000, post.bhvl@ktn.gv.at, https://www.ktn.gv.at/Verwaltung/Bezirke/BH-Villach-Land

BH Völkermarkt: Parteienverkehr Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr nur nach vorheriger telefonischer Abklärung, 050 536 65000, post.bhvk@ktn.gv.at, https://www.ktn.gv.at/Verwaltung/Bezirke/BH-Voelkermarkt

BH Wolfsberg: Parteienverkehr nur nach vorheriger telefonischer Abklärung, 050 536 66000, post.bhwo@ktn.gv.at, https://www.ktn.gv.at/Verwaltung/Bezirke/BH-Wolfsberg

Quelle: Land Kärnten

Mehr Nachrichten aus

Kärnten