Kärnten: Coronavirus 558 - Land legt Covid-Schutzkonzept für Gemeinderatswahlen vor

vonRedaktion Salzburg
NOVEMBER 27, 2020

Amt d. Kärntner Landesregierung - Symbolbild
© LPD Kärnten

LH Kaiser, LHStv.in Prettner und LR Fellner legen Schutzkonzept für sichere Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen am 28. Februar 2021 vor - „Alles tun, damit Bürger und Bürgerinnen von Recht auf demokratische Mitbestimmung Gebrauch machen können.“ - Empfehlung für Wähler, Mitglieder der Wahlbehörden und für Wahlzeugen sowie Hilfskräfte

Klagenfurt (LPD). Am 28. Februar 2021 finden in Kärnten die Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen statt. Die Kärntner Landesregierung wird sich in ihrer Sitzung am kommenden Dienstag, laut Landeshauptmann Peter Kaiser damit befassen, wie angesichts der Coronapandemie diese Wahlen so sicher wie möglich von statten gehen können.

„Gelebte Demokratie ist eines unserer höchsten Güter. Deswegen ist alles zu tun, damit die Bürgerinnen und Bürger von ihrem Recht auf demokratische Mitbestimmung trotz Corona und unter höchstmöglicher Sicherheit Gebrauch machen können, sie ebenso vor einer möglichen Ansteckung geschützt werden, wie Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die Mitglieder der Wahlbehörden, Wahlzeugen und Wahlzeuginnen sowie Hilfskräfte“, betont der Landeshauptmann.

Um sichere Gmeinderats- und Bürgermeisterwahlen zu gewährleisten, hat Kaiser gemeinsam mit Gesundheitsreferentin LHStv.in Beate Prettner und Gemeindereferent LR Daniel Fellner von der Sanitätsdirektion des Landes, sowie der Unterabteilung Wahlen und der Gemeindeabteilung ein Sicherheitskonzept erstellen lassen, das am Dienstag den Regierungsmitgliedern vorgelegt wird und beschlossen werden soll.

„Wir müssen davon ausgehen, dass uns Corona zum Zeitpunkt der Wahl noch begleiten wird. Dieses Konzept soll die Durchführung der Wahl und den Schutz aller gewährleisten. Es sind daher alle notwendigen Maßnahmen zu treffen“, so Prettner. Fellner betont, dass es sich beim vorliegenden Schutzkonzept um eine Empfehlung für die Mitglieder der Wahlbehörden, für die Wahlzeugen und die Wähler handelt. „Wir haben uns am Schutzkonzept der Vorarlberger Kollegen orientiert und wir appellieren dringend an alle Vorsitzenden der Gemeinde- und Sprengelwahlbehörden, die Empfehlungen umzusetzen. Es liegt in ihrer Verantwortung, welche Maßnahmen sie tatsächlich treffen“, erklärt Fellner.

Das Schutzkonzept umfasst die Einrichtung und Ausstattung der Wahllokale mit Desinfektionsmittel, mit Hinweisschildern für die Wähler, die Platzierung der Wahlurne und die Einsetzung einer bzw. eines Hygienebeauftragten, die für die korrekte hygienische Abwicklung der Wahl zuständig sein sollte. Weiters umfasst das Konzept allgemeine Empfehlungen für die Wahlbehörden am Wahltag, wie das rechtzeitige Eintreffen, die Handhygiene, das Tragen eines Mund-Nasenschutzes, die Abstandsregeln, die Verwendung von Einweghandschuhen, die Vermeidung der gemeinsamen Verwendung von Gegenständen (Kugelschreiber), oder für das Lüften.

Auch Empfehlungen für die Stimmabgabe selbst sind im Konzept berücksichtigt, wie für das Betreten der Wahllokale durch die Wählerinnen und Wähler, für die Anzahl der wartenden Wähler, für die Identitätsfeststellung und für das Reinigen der Tische und Stehpulte in Wahlzellen. Das Konzept enthält auch die empfohlenen Maßnahmen für die Wähler selbst. So sollten erkrankte Personen von der Briefwahl Gebrauch machen, sollten auch die Wähler selbst auf die Abstandsregeln achten und einen Mund-Nasenschutz tragen – sowohl vor dem Eintritt ins Wahllokal wie während des Aufenthaltes im Wahllokal. Empfohlen wird, eigenes Schreibmaterial zur Wahl mitzubringen.

Der Landeshauptmann verweist zudem auf die erst kürzlich vom Landtag gesetzlich beschlossene Möglichkeit, bereits bei der Abholung der Unterlagen für eine Teilnahme per Briefwahl, vom Stimmrecht direkt vor Ort am Gemeindeamt Gebrauch machen zu können.



Quelle: Land Kärnten

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