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AUGUST 27, 2020
Rosenheim / A93 (ots) - Ein ungarischer Pkw-Fahrer musste am Donnerstagmorgen (27. August) eine Zwangspause einlegen. Die unfreiwillige Reiseunterbrechung hatte er den Grenzkontrollen der Bundespolizei auf der A93 zu verdanken. Während der 42-Jährige nach knapp drei Stunden weiterfahren konnte, wird eine Niederländerin, die in einem anderen Auto auf der Inntalautobahn in Richtung Rosenheim unterwegs war, ihre Reise nicht so schnell fortsetzen können. Bundespolizisten brachten die 41-Jährige für zwei Monate ins Gefängnis.
Bei der Überprüfung der Personalien des Fahrzeugführers aus Ungarn stellte sich heraus, dass der Mann von der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth seit April 2018 gesucht wurde. Gegen ihn lag ein Strafbefehl des Amtsgerichts Schwabach vor. Demnach war er wegen Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.350 Euro verurteilt worden. Der Verhaftete, der den geforderten Betrag nicht zahlen konnte, telefonierte mit seinem Arbeitgeber. Zu seiner Erleichterung war der Chef bereit, ihn "auszulösen" und beglich die Justizschulden. Anstelle eine Ersatzhaft anzutreten, konnte der Ungar seine Fahrt fortsetzen.
Für eine niederländische Staatsangehörige wollte oder konnte offenbar niemand zahlen. Auch sie hätte eine Geldstrafe begleichen müssen. Wegen gemeinschaftlichen Betrugs hatte das Amtsgericht Ahaus die Frau bereits im Jahr 2015 zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro verurteilt. Mangels finanzieller Möglichkeiten blieb der 41-Jährigen, nachdem sie in der Kontrollstelle nahe Kiefersfelden verhaftet worden war, nichts Anderes übrig, als die festgelegte Ersatzfreiheitsstrafe zu verbüßen. Die Rosenheimer Bundespolizei lieferte sie für die Dauer von 60 Tagen in die Justizvollzugsanstalt Aichach ein.
Quelle: Original-Content von: Bundespolizeidirektion München, übermittelt durch news aktuell