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MÄRZ 11, 2021
Burrweiler (ots) - Wegen eines Verkehrsunfalls wird die Fahrtauglichkeit bzw. die Fahreignung eines 49 Jahre alten Autofahrers durch die Polizei in Frage gestellt. Der Mann befuhr mit seinem Fahrzeug gestern Abend (10.03.2021, 20.30 Uhr) die L 506 zwischen Modenbacherhof und Forsthaus Heldenstein, als er mit einem entgegenkommenden Fahrzeug kollidierte und seine Fahrt trotz des Zusammenstoßes fortsetzte. Bei der späteren Unfallaufnahme machte der Unfallverursacher einen sehr fahrigen Eindruck. Eine Überprüfung im Hinblick auf berauschende Mittel verlief negativ. Später gab er an, wegen gesundheitlicher Beeinträchtigung am Vormittag Schmerzmittel eingenommen zu haben. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet. Sein Führerschein wurde sichergestellt. Die Führerscheinstelle wird zum Zwecke der Prüfung der charakterlichen Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr informiert. Die Polizei appelliert: Immer mehr Autofahrer setzen sich ans Steuer, obwohl sie sich nicht fit genug fühlen. Dabei geht es längst nicht nur um Alkohol. Die Fahrtauglichkeit ist situationsbezogen und bezeichnet die Fähigkeit, in der aktuellen Situation ein Kfz sicher zu beherrschen. Nicht nur das Alter, sondern auch der Gesundheitszustand des Fahrers sind hierbei entscheidend.
Quelle: Original-Content von: Polizeidirektion Landau, übermittelt durch news aktuell