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APRIL 26, 2021
München (ots) - 54 Zöllner*innen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts München kontrollierten am 16. April 2021 Arbeitgeber der Baubranche und die auf 22 Baustellen tätigen Arbeitnehmer*innen.
Die Prüfungen finden im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung statt. Der Zoll legt bei seiner Aufgabenwahrnehmung nach dem Schwarzarbeitsgesetz aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung der Branche einen großen Fokus auf das Baugewerbe.
Im Bezirk des Hauptzollamts München wurden 235 Personen auf Baustellen zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt. Dabei wurde ein Aufzeichnungsverstoß festgestellt, bei dem die Firma nicht ordnungsgemäß die Stundenaufzeichnungen der Arbeitnehmer auf der Baustelle führte. Ein serbisches Werkvertragsunternehmen ließ für Nacharbeiten auf einem Bauvorhaben, drei Arbeitnehmer ohne gültige Arbeitserlaubnis arbeiten. Vor Ort wurde ein Ermittlungsverfahren gegen den Arbeitgeber und gegen jeden Arbeitnehmer eigeleitet. Der Arbeitgeber hat ein höheres Bußgeld zu erwarten, die Ermittlungen dauern noch an.
"Von vielen Arbeitnehmern wurden die Prüfungen als positives Signal gesehen, die auch in Zukunft verschärft und öfters gerade im Baubereich durchgeführt werden sollten", berichtet Marie Müller, Sprecherin des Hauptzollamts München.
Die Zöllner*innen der FKS sind im Einsatz, um die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld I und II und die illegale Beschäftigung von Ausländern zu überprüfen. Darüber hinaus spielt im Baugewebe auch die Prüfung der Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen und Arbeitgeberpflichten nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz, die illegale und unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung und die Prüfung von Werkverträgen eine bedeutende Rolle. Die Beschäftigten der FKS stellen durch Personenbefragungen und Prüfung der Geschäftsunterlagen fest, welcher Mindestlohn für die einzelnen Arbeitnehmer*innen Anwendung findet und kontrollieren, ob dieser auch gezahlt wird. In fast allen Branchenzweigen des Baugewerbes bis auf den Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau sind grundsätzlich spezielle Branchenmindestlöhne zu zahlen. Beispielsweise gilt seit dem 1. März 2021 im Gerüstbauhandwerk der bundeseinheitliche Mindestlohn in Höhe von 12,20 Euro die Stunde. Daneben müssen im Dach- und Gerüstbauhandwerk unter anderem Überstunden sowie Urlaubsgeld gezahlt werden und die Bereitstellung von Unterkünften als weitere einzuhaltende Arbeitsbedingungen erfolgen. In den übrigen Branchen des Baugewerbes gilt seit Beginn des Jahres der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 9,50 Euro je Stunde.
Mit ihren kontinuierlichen Prüfungen sorgen die Beschäftigten der FKS dafür, dass es nicht zu höheren Ausfällen von Sozialversicherungs- und Steuerbeiträgen, einer stärkeren Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten der Unternehmen, die sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, oder auch einer mangelhaften Absicherung bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder für das Alter der Arbeitnehmer*innen kommt.
Zusatzinformation:
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.
Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt München, übermittelt durch news aktuell