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NOVEMBER 28, 2023
Bonn (ots) - Der Zoll ging am 24. November 2023 bundesweit mit über 1.300 Beschäftigten im Rahmen einer verdachtsunabhängigen Prüfung verstärkt gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigungsverhältnisse im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Clankriminalität vor. Bei den Prüfungen wurde ein besonderes Augenmerk auf Branchen mit besonderer Risikogeneigtheit zur Clankriminalität gelegt, wie insbesondere Cafés, Bars, Shishabars, Wettbüros, Spielstätten, Barbershops und dem KFZ-Handel. Dabei befragten die Beschäftigten des Zolls mehr als 1.300 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen. Die Zöllnerinnen und Zöllner prüften insbesondere, ob Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, ob Ausländer und Ausländerinnen die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel besitzen und auch, ob die Mindestlöhne eingehalten werden oder ggf. sogar ausbeuterische Arbeitsbedingungen vorliegen. Darüber hinaus stand die Aufdeckung von steuerrechtlichen Verstößen im Fokus der Maßnahmen. Bereits vor Ort mussten in über 40 Fällen Strafverfahren eingeleitet werden, unter anderem wegen des Aufenthalts ohne erforderlichen Aufenthaltstitel und dem Vor-enthalten von Sozialversicherungsbeiträgen. Mehr als 100 Ordnungswidrigkeitenverfahren, unter anderem wegen Beschäftigung ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung sowie fehlender/unvollständiger oder falscher Sozialversicherungsmeldung leiteten die Zöllnerinnen und Zöllner vor Ort ein. In rund 560 Fällen ergaben sich Hinweise, die nun weitere Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit erfordern.
Neben der Finanzkontrolle Schwarzarbeit und den Kontrolleinheiten Verkehrswege des Zolls waren auch die Polizeien der Länder, Ordnungsämter, Landesfinanzbehörden und Ausländerämter bei der groß angelegten bundesweiten Aktion mit insgesamt über 1.000 Beschäftigten vertreten.
Neben der Feststellung von Verstößen ging es den Behörden bei diesem Einsatz insbesondere darum, delikts- und behördenübergreifend Erkenntnisse über Clanaktivitäten und unrechtmäßige Strukturen zu gewinnen. Die Prüfung setzt ein deutliches Zeichen, dass Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Gesellschaft nicht toleriert werden. Vielmehr gilt es, das Unrechtsbewusstsein zu steigern, redliche Unternehmen zu schützen sowie einen fairen Wettbewerb sicherzustellen. Örtliche Ergebnisse geben die beteiligten Hauptzollämter gesondert bekannt.
Quelle: Original-Content von: Generalzolldirektion, übermittelt durch news aktuell