Bremen: Bundesweite Mindestlohnprüfung des Zolls / Finanzkontrolle Schwarzarbeit im gesamten Bundesgebiet im Einsatz

vonPresseportal.de
MÄRZ 09, 2023

ots/Hauptzollamt Bremen

Bremen (ots) - Bremen Heute prüften über 40 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Bremen im Rahmen einer bundesweiten verdachtsunabhängigen Schwerpunktaktion die Einhaltung des Mindestlohns.

Dabei wurden in den Landkreisen Cuxhaven und Stade 24 Arbeitgeber geprüft und vor Ort 49 Arbeitnehmer*innen zu ihrer Beschäftigung befragt. Geprüft wurden hier schwerpunktmäßig Kioske, Tankstellen und Autowaschanlagen. Dabei wurden in den Landkreisen Cuxhaven und Stade in zwei Fällen Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen die Mindestlohnbestimmungen sowie drei Meldeverstöße zur Sozialversicherung festgestellt. In drei Fällen gab es Anhaltspunkte für eine Arbeitsaufnahme bei gleichzeitigem Bezug von Sozialleistungen.

In der Stadt Bremen wurden 41 Arbeitgeber überprüft und 99 Arbeitnehmer*innen zu ihrer Beschäftigung befragt. In der Hansestadt prüften die Zöllnerinnen und Zöllner in der Gastronomiebranche sowie in Friseur- und Kosmetiksalons. In zwei Fällen wurden Arbeitende aus Nicht-EU-Staaten angetroffen, die aufgrund Ihres Aufenthaltstatusses keine Arbeit hätten aufnehmen dürfen. Gegen beide Personen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des unerlaubten Aufenthaltes und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verdachts der unerlaubten Arbeitsaufnahme eröffnet. Beide Personen waren zudem nicht zur Sozialversicherung angemeldet.

"Die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns ist eine wesentliche Voraussetzung zur sozialen Sicherung der Bürgerinnen und Bürger und steht bei Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit durch die deutliche Anhebung auf 12,00 Euro weiter im Fokus unserer Tätigkeit", erläutert Nicole Tödter, Leiterin des Hauptzollamts Bremen und macht deutlich "Zuwiderhandlungen werden von uns konsequent verfolgt. Das Vorenthalten von Löhnen oder Lohnbestandteilen ist nichts anderes als Wirtschaftskriminalität."

An die heute durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachermittlungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden und der Rentenversicherung.

Seit dem 1. Oktober 2022 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 12,00 Euro brutto pro Stunde. Hierauf hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind unwirksam und werden bei Aufdeckung geahndet. Neben dem allgemeinen Mindestlohn gibt es noch eine Reihe von Branchenmindestlöhnen, z.B. in der Pflege, der Gebäudereinigung und im Dachdeckerhandwerk.

Bei den Prüfungen der FKS werden regelmäßig Verstöße gegen die Mindestlohnbedingungen mit unterschiedlichen Manipulations- bzw. Begehungsformen festgestellt. Beispielsweise werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Praktikanten, Auszubildende oder Selbständige bezeichnet. Auch werden oftmals Stundenaufzeichnungen unrichtig, unvollständig bzw. gar nicht geführt, um Mindestlohnverstöße zu verschleiern.

Zusatzinformation: Die FKS führt ganzjährig regelmäßig ähnliche Schwerpunktprüfungen sowohl bundesweit als auch regional mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.


Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Bremen, übermittelt durch news aktuell

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