vonPresseportal.de
MÄRZ 09, 2023
Gießen (ots) - 146 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Gießen prüften heute im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktaktion die Einhaltung des Mindestlohns. Dabei wurden knapp 120 Arbeitgeber in Nord-, Ost und Mittelhessen geprüft und vor Ort mehr als 290 Arbeitnehmer*innen zu ihrer Beschäftigung befragt. Geprüft wurden schwerpunktmäßig Gastronomiebetriebe, Einzelhandel, Kosmetikstudios etc.
Die bisherige Bilanz der Maßnahme:
Es ergaben sich erste Hinweise auf Verstöße. Rund 37 Fälle müssen weiter aufgeklärt werden. Die vor Ort erhobenen Daten werden im Nachgang mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen sowie weiteren Geschäftsunterlagen abgeglichen.
"Sollten sich die Hinweise auf Verstößen gegen die Mindestlohnbedingungen erhärten, werden Verfahren gegen die Arbeitgeber eingeleitet", so die Vertreterin des Pressesprechers des Hauptzollamtes Gießen Stephanie Auerswald.
Bei den Prüfungen der FKS werden regelmäßig Verstöße gegen die Mindestlohnbedingungen mit unterschiedlichen Manipulations- bzw. Begehungsformen festgestellt. Beispielsweise werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Praktikanten, Auszubildende oder Selbständige bezeichnet. Auch werden oftmals Stundenaufzeichnungen unrichtig, unvollständig bzw. gar nicht geführt, um Mindestlohnverstöße zu verschleiern. Im vergangenen Jahr leitete das Hauptzollamt Gießen rund 130 Verfahren wegen Verstoßes gegen den Mindestlohn gegen Arbeitgeber ein. Auch im laufenden Jahr liegt der Fokus der Finanzkontrolle Schwarzarbeit auf den Mindestarbeitsbedingungen der Unternehmen und den organisierten Formen von Schwarzarbeit.
Zusatzinformation:
Die FKS führt ganzjährig regelmäßig ähnliche Schwerpunktprüfungen sowohl bundesweit als auch regional mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.
Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Gießen, übermittelt durch news aktuell