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JULI 11, 2022
Dortmund - Florstadt (ots) -
Am Samstagmorgen (09. Juli) stellten Bundespolizisten im Dortmunder Hauptbahnhof einen Mann mit einer Schusswaffe fest. Dieser war jedoch nicht berechtigt, eine Waffe mit sich zu führen.
Gegen 6:20 Uhr gab ein Bahnmitarbeiter den Hinweis, dass sich im Hauptbahnhof Dortmund eine Person mit einer Schusswaffe im Hosenbund befinden soll. In der Bahnhofshalle stellten die Beamten den besagten Mann fest, welcher in einer Sitzgruppe saß und schlief. Die Einsatzkräfte fesselten den Mann. Bei der Durchsuchung des 22-Jährigen stellten die Beamten eine Schusswaffe ohne Magazin im vorderen Hosenbund fest. In seiner Hosentasche fanden die Polizisten ein Magazin mit Munition auf.
Da der Deutsche keine Berechtigung zum Führen einer solchen Schreckschusswaffe hatte, wurde diese beschlagnahmt. Der Mann aus Florstadt äußerte, dass er die Waffe zur Selbstverteidigung besitze.
Die Bundespolizei leitete ein Strafverfahren wegen des unerlaubten Besitzes einer Schusswaffe ein.
Quelle: Original-Content von: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, übermittelt durch news aktuell