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DEZEMBER 11, 2022
München (ots) -
Beamte der Bundespolizei konnten am Samstag (10. Dezember) im Ost- bzw. Hauptbahnhof vier von Staatsanwaltschaften Gesuchte festnehmen. Zwei von ihnen waren wegen Haftverschleppung zu hohen Geldstrafen verurteilt worden. Bei einer dritten Gesuchten kam es zu einer Überraschung für die Beamten --trotzdem kam auch sie in Haft.
* Einen 36-jährigen Rumänien und seine 35-jährige Landsfrau kontrollierten Beamte der Bundespolizei gegen 21:30 Uhr im Ostbahnhof München. Ein Datenabgleich förderte zu Tage, dass die beiden wegen Insolvenzverschleppung vom Amtsgericht München zu einer Geldstrafe von zusammen 14.766 EUR verurteilt worden waren. Da beide die geforderte Summe nicht aufbringen konnten werden sie nun, voraussichtlich die kommenden 210 Tage (er) bzw. 150 Tage (sie), eine Ersatzfreiheitsstrafe im Justizvollzug verbringen.
* Besser schien es einer 28-jährigen Ungarin zu ergehen. Sie war gegen 20:30 Uhr schreiend, und mit 2,5 Promille Alkohol im Atem, im Hauptbahnhof kontrolliert worden. Auch bei ihr zeigte ein Datenabgleich einen Fahndungstreffer "Vollstreckungshaftbefehl". Vom Amtsgericht Augsburg war sie wegen Erschleichens von Leistungen zu einer Geldstrafe von 527 EUR verurteilt und, weil sie diese bislang nicht beglichen hatte, von der Staatsanwaltschaft Augsburg zur Festnahme ausgeschrieben worden. Der Fall schien eine glückliche Wendung zu nehmen, als der von ihr verständigte Lebensgefährte in der Wache erschien und durch Bezahlen der Summe eine 30-tägige Ersatzfreiheitsstrafe abwenden wollte. Bei der Aufnahme der Personalien des 25-jährigen Bulgaren stellte sich dann überraschenderweise heraus, dass auch er mit einer Haftnotierung im polizeilichen Fahndungssystem einlag. Er war wegen Hausfriedensbruch vom Amtsgericht München zu einer Geldstrafe von 677 EUR verurteilt worden. Da das mitgebrachte Bargeld für beide nicht ausreichte, beglich er nur seine geforderten 677 EUR und wendete damit eine 40-tägige Ersatzfreiheitsstrafe ab. Während er die Wache freien Fußes verlassen konnte und zusicherte das Geld für die Lebensgefährtin von seinem Bruder besorgen zu wollen, wurde diese bis zur Begleichung zwecks Ersatzhaft einer Justizvollzugsanstalt zugeführt.
* Gegen 00:45 Uhr war es in einer fahrenden S-Bahn, S4 vom Hauptbahnhof Richtung Pasing, zu einer tätlichen Auseinandersetzung unter vier Deutschen gekommen. Im Pasinger Bahnhof konnten Bundespolizisten die Beteiligten in der angehaltenen S-Bahn antreffen. Nach ersten Ermittlungen waren mehrere Personen wegen des Rauchens einer Zigarette in Streit geraten. Ein 20- und ein 17-Jähriger aus Eichenau wurden von einem 55-Jährigen Fürstenfeldbrucker aufgefordert das Rauchen zu unterlassen. Als es zum verbalen Streit kam, mischte sich ein 57-Jähriger aus Aubing schlichtend ein. Als er dem 20-Jährigen die Zigarette aus der Hand schlug, revanchierte sich der Eichenauer mit einem Schlag ins Gesicht des 57-Jährigen. Alle Beteiligten wurden vor Ort entlassen. Gegen den 20-Jährigen wird von der Bundespolizei wegen Körperverletzung ermittelt.
* Wegen tätlichen Angriffs und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie Bedrohung und Körperverletzung ermittelt die Bundespolizei gegen einen 44-jährigen Syrer. Ihm wird zur Last gelegt, bereits am Freitag (9. Dezember) gegen 17:45 Uhr im Hauptbahnhof München einen 68-jährigen Deutschen tätlich angegriffen und verletzt zu haben. Nach ersten Ermittlungen war der 68-jährige Zeitungsverkäufer auf der Wache erschienen und gab an, vom Syrier am Ausgang Bayerstraße grundlos angegriffen und geschlagen worden zu sein. Beamte konnten den 44-Jährigen,der vom Geschädigten als Täter identifiziert wurde, noch im Hauptbahnhof antreffen. Im Rahmen der ersten Befragung zeigte sich der seit 2015 in der Bundesrepublik Aufhältige gegenüber den Bundespolizisten als äußerst unkooperativ und aggressiv. In den Gewahrsamsräumen kam es, nachdem der Syrer zuvor schon im Hauptbahnhof zu Boden gebracht und gefesselt zur Wache transportiert worden war, bei der Durchsuchung zu Widerstandshandlungen gegen die Einsatzkräfte. Ein Biss des 44-Jährigen in die Hand eines Beamten misslang. Der Aggressor drohte und beleidigte alle bei den Maßnahmen beteiligten Bundespolizisten. Ein freiwilliger Atemalkoholtest war bei dem Festgenommenen nicht möglich. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft München I wurde auf eine Blutentnahme und Ausnüchterung des Mannes im Gewahrsam der Bundespolizei und Entlassung am frühen Morgen des Folgetages entschieden. Der Sachverhalt war sehr öffentlichkeitswirksam, da der Hauptbahnhof München zum Tatzeitpunkt stark frequentiert war. Bei dem Vorfall wurde keiner der Beamten verletzt. Alle eingesetzten Bundespolizisten konnten ihren Dienst fortsetzen.
Quelle: Original-Content von: Bundespolizeidirektion München, übermittelt durch news aktuell