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MAI 05, 2022
Papenburg / Aschendorf (ots) -
Vor dem Hintergrund von sich häufenden Fällen von aufgelegten Steinen und Ästen auf den Bahngleisen, warnt die Bundespolizei vor den Gefahren auf und an Bahnanlagen und verstärkt ihre Überwachungsmaßnahmen. Im Rahmen der Präventionsarbeit wurde zudem ein großes Warnbanner angebracht, das vor dem Betreten von Bahnanlagen warnt.
Seit März dieses Jahres wurden zwischen Papenburg und Aschendorf immer wieder Steine oder auch Äste auf die Gleise der Bahnstrecke von Rheine nach Norddeich Mole gelegt. Zuletzt in immer kürzeren Abständen. Allein fünf solcher Fälle wurden der Bundespolizei zwischen dem 20. April und dem 1. Mai gemeldet. Entsprechende Ermittlungsverfahren wurden eingeleitet.
Hinweise nimmt die Dienststelle in Bunde unter der Telefonnummer 04953 91990-0 entgegen.
Die Bundespolizei nimmt die Häufung von Vorfällen zum Anlass um in diesen Bereichen verstärkte Überwachungsmaßnahmen durchzuführen und weist in diesem Zusammenhang nochmals ausdrücklich auf die Gefahren an Bahnanlagen hin. Beim Auflegen der Steine bringen die Verursacher sich selbst und andere in Lebensgefahr.
Im Rahmen der Präventionsarbeit wurde zudem an einem sogenannten wilden Überweg unweit des Bahnüberganges Waldstraße ein großes Banner angebracht, das vor dem Betreten von Bahnanlagen warnt.
Die Bundespolizei weist insbesondere Eltern nochmals auf die Gefahren auf und an den Bahnanlagen hin. Der Aufenthalt im Gleisbereich ist verboten und lebensgefährlich. Neben der erheblichen Eigengefährdung bei unerlaubten Gleisüberschreitungen können überfahrene Schottersteine weggeschleudert und zu regelrechten Geschossen werden.
Herannahende Züge sind sehr leise und werden nur sehr spät wahrgenommen. Weiterhin ist der Bremsweg eines fahrenden Zuges erheblich länger als der eines Straßenfahrzeuges. Sprechen Sie mit Ihrem Kind über die Gefahren auf Bahngebiet. Erklären Sie ihm, welche Folgen es haben kann, auf Bahngebiet zu spielen. Achten Sie darauf, wo Ihr Kind seine Freizeit verbringt.
Kommt es zu einer Beeinträchtigung des Zugverkehrs, muss der Verursacher unter Umständen sogar mit einer Strafanzeige rechnen. Darüber hinaus kann es zu zivilrechtlichen Schadensersatzforderungen der Eisenbahnverkehrsunternehmen kommen.
Quelle: Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim, übermittelt durch news aktuell