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SEPTEMBER 07, 2022
Kleve - Weeze (ots) -
Am Dienstagvormittag, 6. September 2022 kontrollierte die Bundespolizei am Flughafen Niederrhein in Weeze einen 27-jährigen Niederländer bei der Ausreise nach Zadar (Kroatien). Eine Überprüfung seiner Personalien in den polizeilichen Fahndungssystemen ergab, dass ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Oldenburg gegen ihn vorlag. Hiernach wurde er zur Strafvollstreckung, auf Grund eines Gerichtsurteils aus dem Jahr 2020 vom Amtsgericht Wildeshausen, wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und Nötigung gesucht. Die Person wurde seinerzeit zu einer Geldstrafe in Höhe von 900 Euro verurteilt. Da der Verurteilte bisher jedoch nur einen Teilbetrag gezahlt hatte, verblieb noch eine Restgeldstrafe von 150 Euro und die Verfahrenskosten in Höhe von 73,50 EUR. Nach Zahlung von 223,50 EUR konnte der Niederländer dann nach Zadar ausreisen und somit die ihm drohende fünftägige Haftstrafe abwenden.
Quelle: Original-Content von: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, übermittelt durch news aktuell