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FEBRUAR 23, 2022
Rosenheim / A93 (ots) - Serbe und Pakistaner bei Grenzkontrollen vorläufig festgenommen
Die Bundespolizei hat bei Grenzkontrollen auf der A93 zwei Männer wegen Fälschungsverdachts festgenommen. Ein Serbe mit falschem Führerschein musste Deutschland am Dienstag (22. Februar) direkt wieder verlassen. Zuvor hatte ein Pakistaner eine längere Reiseunterbrechung hinzunehmen, während er wegen seines gefälschten Impfnachweises eine Strafanzeige "kassierte".
In der Grenzkontrollstelle bei Kiefersfelden überprüften die Bundespolizisten die Insassen eines in Serbien zugelassenen Reisebusses. Dabei wies sich ein 31-Jähriger mit seinem gültigen serbischen Reisepass aus. Ein Visum oder eine andere Aufenthaltsgenehmigung hatte er aber nicht dabei. Aufgrund des Verdachts der versuchten illegalen Einreise wurde der Mann zur Dienststelle der Rosenheimer Bundespolizei gebracht. Bei seiner Durchsuchung entdeckten die Beamten, dass in der Handyhülle noch ein Dokument versteckt war. Es handelte sich um einen kroatischen Führerschein. Schnell entlarvten die Bundespolizisten diese Fahrerlaubnis als Fälschung. Daher erhielt der Serbe nicht nur wegen versuchter unerlaubter Einreise, sondern auch wegen Verschaffens falscher amtlicher Ausweise eine Strafanzeige. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde er zurückgewiesen und der österreichischen Polizei überstellt.
Ebenfalls auf der A93 kontrollierte die Bundespolizei die Reisenden eines Busses, der regelmäßig zwischen Italien und Deutschland verkehrt. Dabei legte ein 34 Jahre alter Mann seinen pakistanischen Reisepass vor. Eine Genehmigung für den beabsichtigten Aufenthalt in der Bundesrepublik führte er nicht mit. Stattdessen händigte er einen Impfpass aus, um zu zeigen, dass er im Besitz eines entsprechenden Nachweises sei. Den Beamten fielen sofort Unregelmäßigkeiten bei den Personaldaten auf. Eine genauere Überprüfung ergab, dass der Impfausweis gefälscht war. Die Fälschung wurde sichergestellt und der Pakistaner wegen versuchter unerlaubter Einreise sowie Urkundenfälschung angezeigt. In der Vergangenheit war der Festgenommen bereits in Deutschland registriert worden. Daher ist er an die zuständige Ausländerbehörde in Leipzig weitergeleitet worden. Dort wird über seinen weiteren Verbleib im Land zu entscheiden sein.
Quelle: Original-Content von: Bundespolizeidirektion München, übermittelt durch news aktuell