Steiermark: Bogner-Strauß - Jugendliche brauchen ihre eigenen Chancen“

vonRedaktion Salzburg
APRIL 30, 2021

Foto: Marja Kanizaj

Vereinfachungen für Berufsschulen und Förderung von Sommerangeboten für Kinder und Jugendliche in den Gemeinden

Graz (29. April 2021).- Bei der heutigen Regierungssitzung brachte Bildungslandesrätin Juliane Bogner-Strauß wesentliche Verwaltungsvereinfachungen für steirische Berufsschulen ein.

Ziel der Novelle des Berufsschulorganisationsgesetzes sind neben der Ablaufsoptimierung bei den Verwendungsbewilligungen die gleichzeitige Erhöhung der Sicherheitsstandards, eine flexiblere Handhabung bei der Zuordnung von Lehrberufen und eine einheitliche Schulferienregelung in der Steiermark. Dazu kommen noch schnellere Verfahren bei kleineren baulichen Änderungen und eine vereinfachte Verrechnung bei den Schulerhaltungsbeiträgen, für Gemeinden. Die Novelle hat die Begutachtung schon durchlaufen und wird dann entsprechend dem Prozedere dem Landtag zur Diskussion und Abstimmung vorgelegt.

Unabhängig von der Novelle kommt auch die Teilrechtsfähigkeit für Berufsschulen. Projekte oder die Teilnahme an Erasmusaufenthalten können damit einfacher und schulautonom abgehalten werden. „Die Jugendlichen in den Landesberufsschulen brauchen flexible Schulerhalter, die auf die neuen Bedingungen von Bildung und Lehre ohne viel Aufwand eingehen können. Das Land Steiermark geht diesen Schritt, um den Bildungszugang und damit die Chancen von Jugendlichen zu erleichtern und zu verbessern", meint Landesrätin Juliane Bogner-Strauß.

Förderung von regionalen SommerangebotenZudem wurde in die Regierungssitzung eine neue Förderungsrichtlinie für kommunale Ferienangebote eingebracht. Unter dem Motto „ZWEI UND MEHR Gemeindeferien aktiv" soll ein Anreizsystem die Angebote für Kinder- und Jugendbetreuung in den Gemeinden fördern. Die Fördersumme pro Gemeinde beginnt ab 400 Euro und ist an den Bedingungen eines dreiwöchigen Betreuungsangebots gebunden sowie mit der Eintragung auf der Seite www.plattformferienbetreuung.at und einer entsprechenden Qualifikation eines Betreuers oder einer Betreuerin.

Die Richtlinie tritt mit 1. Mai in Kraft. Gemeinden können von 1. bis 30. Mai ihr Ansuchen mittels entsprechendem Formular, dass auf der Homepage Förderungsmanagement - Verwaltung - Land Steiermark abrufbar ist, an die zuständige Fachabteilung unter abt06gd-foem@stmk.gv.at stellen.

Landesrätin Juliane Bogner-Strauß begründet: „Die Förderung von Sommerangeboten für Kinder- und Jugendliche soll helfen, viele bunte und zugleich pädagogisch wertvolle Angebote in der Region, am besten in der eigenen Gemeinde, zu ermöglichen. Das soziale Lernen im eigenen Umfeld steht genauso im Mittelpunkt, wie die gleichzeitige Entlastung von Eltern beim Suchen von passenden Angeboten."


Quelle: Land Steiermark

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