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MAI 02, 2021
Bobenheim-Roxheim (ots) - Bereits am 30.04.2021 kam es gegen 18:45 Uhr in der Nachtweide in Bobenheim-Roxheim zu einer Verkehrsunfallflucht mit einer leicht verletzten Fahrradfahrerin. Die Fahrerin eines schwarzen Opel Astra befand sich an zuvor genannter Örtlichkeit mit ihrem PKW in einer Parklücke in Längsaufstellung und wollte diesen wenden. Hierfür machte sie erst einen Bogen nach links aus der Parklücke heraus und stand dann schräg auf der Fahrbahn. In diesem Moment fuhr ihr eine Fahrradfahrerin von links kommend mit ihrem Fahrrad in die linke Fahrzeugseite. Es kam zum Zusammenstoß, bei welchem die Fahrradfahrerin stürzte und sich leicht am linken Zeigefinger verletzte. Es kam noch zu einem kurzen Gespräch zwischen beiden Beteiligten. Die Fahrradfahrerin habe dann aber ihre Fahrt plötzlich fortgesetzt, ohne ihre Personalien zu hinterlassen. Am Fahrzeug der 44-jährigen Opel-Fahrerin kam es zu einem Schaden in Höhe von ca. 300 Euro, der Schaden am Fahrrad der flüchtigen Fahrradfahrerin ist unbekannt. Eine Beschreibung der Fahrradfahrerin liegt nicht vor.
Die Polizei weist darauf hin, dass es sich bei einer Verkehrsunfallflucht keinesfalls um ein Kavaliersdelikt handelt. Eine Unfallflucht ist eine Straftat, ähnlich einem Diebstahl oder einer Körperverletzung. § 142 des Strafgesetzbuches sieht für eine Unfallflucht eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre vor. In vielen Fällen bleiben die Geschädigten auf ihren Kosten sitzen. Es könnte auch Ihr Auto treffen. Helfen Sie uns, Unfallopfern zu helfen. Wenn Sie Zeuge einer Unfallflucht werden, notieren Sie das Kennzeichen oder machen Sie ein Foto mit Ihrem Handy. Verständigen Sie auf jeden Fall die Polizei.
Quelle: Original-Content von: Polizeidirektion Ludwigshafen, übermittelt durch news aktuell