Heilbronn: Bier, Schnaps und Zigaretten unerlaubt befördert

vonPresseportal.de
APRIL 15, 2021

ots/Hauptzollamt Heilbronn

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Heilbronn (ots) - Heilbronner Einsatzkräfte der Kontrolleinheit Verkehrswege haben am Montagmorgen 270 Liter geschmuggeltes Bier sowie 59,5 Liter unversteuerte Spirituosen und 20 Stangen Schmuggelzigaretten in einem Kleintransporter entdeckt.

Gegen 09:00 Uhr lotste eine Zollstreife ein in Bulgarien zugelassenes Fahrzeug auf der Autobahn 6 zur Kontrolle auf den Parkplatz Kochertalbrücke. Nach anmeldepflichtigen und zu versteuernden Waren befragt, meldeten sowohl der Fahrer, ein 40-jähriger Mann, sowie die sechs weiteren Insassen lediglich ihre persönlichen Reisefreimengen für Zigaretten (maximal vier Stangen pro Person) an.

Im Laufe der Kontrolle, bei der auch das mobile Röntgengerät zum Durchleuchten der Gepäckstücke eingesetzt wurde, fanden die Zöllner:innen jedoch zusätzlich zu den angemeldeten Zigaretten hochsteuerbare Waren in derart großen Mengen, dass gewerbliche Zwecke zu vermuten waren. Die hierfür erforderlichen Begleitdokumente konnte der Fahrer nicht vorlegen. Eine zusätzliche routinemäßige Überprüfung im elektronischen Vollstreckungssystem ergab, dass für einen der Insassen noch offene Kraftfahrzeugsteuerschulden aus 2017 in Höhe von etwa 260 Euro bestanden.

Nach Entrichtung der fälligen Abgaben von insgesamt über 1.000 Euro durch den Fahrer und nachdem der Mitfahrer seine Kraftfahrzeugsteuerrestschuld getilgt hatte, konnte die Gruppe die Fahrt fortsetzen, jedoch ohne die 4.000 Stück Zigaretten, die vom Zoll sichergestellt wurden. Gegen den Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet.

Zusatzinformation:

Grundsätzlich können für den persönlichen Bedarf aus jedem Mitgliedstaat der EU Waren abgabenfrei und ohne Zollformalitäten nach Deutschland befördert werden. Werden jedoch Waren in so großen Mengen transportiert, dass eine ausschließlich private Verwendung zweifelhaft erscheint, werden Richtmengen angewandt, bis zu denen eine private Verwendung angenommen wird. In diesem Fall wären dies 110 Liter Bier, 10 Liter Spirituosen bzw. 800 Stück Zigaretten gewesen. Die Richtmengen gelten nur, wenn die Waren von Reisenden als Privatperson persönlich befördert werden. Sind diese Grenzen überschritten, wird von Beförderungen zu gewerblichen Zwecken ausgegangen, wofür bestimmte Formalitäten und Beförderungsdokumente erforderlich werden.


Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Heilbronn, übermittelt durch news aktuell

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