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AUGUST 03, 2021
Rostock (ots) - Am 2. August 2021, kurz nach 08.00 Uhr stellten Polizeivollzugsbeamte während ihrer Streifenfahrt auf dem Rostocker Petridamm einen E-Scooter-Fahrer fest, der Schlangenlinien fuhr. Sie unterzogen den Fahrer einer Verkehrskontrolle. Ein Atemalkoholtest ergab bei dem 41-jährigen Deutschen einen Wert von 0,04 Promille. Ein Drogenschnelltest reagierte postitiv auf Amphetamine. Anschließend wurde bei dem Mann eine Blutprobenentnahme durchgeführt. Bei der Durchsuchung wurden in einer mitgeführten Tasche betäubungsmittelähnliche Substanzen aufgefunden und sichergestellt. Zudem führte der Betoffene einen E-Scooter ohne die erforderliche Pflichtversicherung im öffentlichen Straßenverkehr. Im Rahmen der Personenüberprüfung wurde weiterhin bekannt, dass der Mann in der Vergangenheit bereits mehrfach polizeilich in Erscheinung getreten ist und per Haftbefehl gesucht wird.
Die Rostocker Polizei nahm Strafanzeigen wegen des Verstoßes Betäubungsmittelgesetz und Pflichtversicherungsgesetz sowie eine Ordnungswidrigkeitenanzeige hinsichtlich der 0,5 Promille-Grenze auf. Dem 41-Jährigen wurde die Weiterfahrt untersagt.
Insgesamt wurden im Jahr 2020 mehrere Fahrer von E-Scootern festgestellt, die unter der Beeinflussung von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln standen. Die Anzahl bewegte sich im mittleren zweistelligen Bereich. In diesem Jahr registriert die Polizeiinspektion Rostock in der ersten Jahreshälfte bereits eine steigende Tendenz hinsichtlich dieser Ordnungswidrigkeiten und Straftaten.
E-Scooter sind Kraftfahrzeuge. Deshalb gelten auch hier dieselben Grenzwerte bezüglich des Alkohols und anderen berauschenden Mitteln wie beispielsweise beim Autofahren.
Quelle: Original-Content von: Polizeiinspektion Rostock, übermittelt durch news aktuell