Deutschland: "Augen auf beim Online-Kauf" - Zollformalitäten im Postverkehr

vonPresseportal.de
NOVEMBER 25, 2020

ots/Hauptzollamt Hannover

Hannover (ots) - Auch in diesem Jahr wird mit dem Black Friday die heiße Phase des vorweihnachtlichen Online-Shoppings eingeläutet - das bedeutet Hochsaison bei Versandhäusern. Was viele "Schnäppchenjäger" dabei aber nicht bedenken: Wird das begehrte Paket aus einem Nicht-EU-Land verschickt ist der Zoll mit im Spiel - und zwar gleich in mehrfacher Hinsicht.

Denn werden die heiß ersehnten Sneaker oder das neueste Smartphone bei einem Onlinehändler in einem Drittland bestellt, fallen möglicherweise bei der Einfuhr zusätzliche Zölle und Einfuhrumsatzsteuer an. Bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren wie beispielsweise Alkohol kann es sogar sein, dass ggf. noch Verbrauchsteuern bezahlt werden müssen. Bei Post- und Kuriersendungen sind zudem immer Einfuhrverbote bzw. Beschränkungen zu beachten. So überwacht der Zoll zum Beispiel die Einhaltung der Bestimmungen des gewerblichen Rechtsschutzes und der Produktsicherheit.

"Vermeintlich günstige Markenprodukte können sich da schnell als Fehlinvestition entpuppen, wenn diese gefälscht sind", so Nils Haustein, Pressesprecher des Hauptzollamts Hannover. "Die Waren werden sichergestellt und vernichtet, die Kaufsumme wird vom Lieferanten nicht erstattet. Außerdem erwartet den Paketempfänger ggf. ein zivilrechtliches Verfahren mit dem Rechteinhaber."

Wer also zu Weihnachten ganz entspannt schenken möchte, informiert sich rechtzeitig unter www.zoll.de oder mit der App "Zoll und Post".

Zusatzinformationen:

Für Postsendungen aus einem Drittland gelten folgende Bestimmungen:

- Warenwert bis 22 Euro: Hier fallen kein Zoll und keine Einfuhrumsatzsteuer an. Die Verbrauchsteuern, wie zum Beispiel für Alkohol oder Tabak, werden erhoben. - Warenwert über 22 Euro bis 150 Euro: Die Einfuhrumsatzsteuer (aktuell von 19 auf 16 Prozent bzw. von 7 auf 5 Prozent reduziert) und ggf. Verbrauchsteuern werden erhoben. - Warenwert über 150 Euro: Neben der Einfuhrumsatzsteuer fallen auch der warenabhängige Zoll und ggf. Verbrauchsteuern an. Post- und Kuriersendungen aus anderen Mitgliedstaaten der EU können im Regelfall ohne Zollformalitäten empfangen werden. Wer allerdings Alkohol oder Tabak aus einem anderen EU-Staat bestellt, muss unter Umständen Steuern entrichten. Darüber hinaus sind auch hier bestimmte Einfuhrverbote zu beachten.


Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Hannover, übermittelt durch news aktuell

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