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DEZEMBER 23, 2020
Füssen (ots) - In der Nacht auf Dienstag (22. Dezember) hat die Bundespolizei am Grenztunnel Füssen eine belgische Fahrgemeinschaft aus dem Verkehr gezogen. Die jungen Männer hatten 60 Joints, rund 5 Gramm Marihuana sowie diverses Konsumzubehör im Gepäck. Der Fahrer stand zudem unter dem Einfluss von Drogen.
Bundespolizisten kontrollierten auf der BAB 7 die drei Insassen eines in Belgien zugelassen Fahrzeugs. Der 24-jährige Fahrer gab an, mit seinem 22-jährigen Bruder und einem 22-jährigen Freund auf der Fahrt nach Österreich gewesen zu sein, um dort ein Musikvideo in den Bergen zu drehen. Der Ausflug der jungen Männer endete jedoch bereits an der österreichischen Grenze. Aufgrund der pandemiebedingten Einreiserestriktionen wurde den Belgiern durch die österreichische Polizei die Einreise verweigert.
Die Frage der Bundespolizisten nach verbotenen Gegenständen, Waffen oder Drogen im Auto verneinten die Insassen. Gleichzeitig nahmen die Beamten aber den typischen Marihuanageruch wahr und erkannten beim Blick in den Fahrzeuginnenraum eine Kräutermühle, einen sogenannten Grinder. Bei der anschließenden Durchsuchung der Personen fanden die Beamten einen weiteren Grinder, Longpapers, eine kleine Plastiktüte mit Restbeständen Marihuana auf. Außerdem entdeckten die Bundespolizisten 60 vorgedrehte Joints und etwa vier Gramm Marihuana versteckt im Kofferraum. Auf Nachfrage gaben die Männer zu, zwei Nächte zuvor Cannabis geraucht zu haben.
Zuständigkeitshalber übernahm die Verkehrspolizei Kempten noch vor Ort die weitere Bearbeitung des Falls. Die bayerischen Kollegen führten beim Fahrer außerdem einen Drogentest durch, welcher positiv auf Kokain, Methamphetamin, THC und Amphetamin verlief. Der Fahrer und Beifahrer, der Halter des Autos, erhielten jeweils eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Straßenverkehrsgesetz. Zudem ordnete die Staatsanwaltschaft Kempten eine Sicherheitsleistung in Höhe von 2.000 Euro gegen den Fahrer sowie 1.500 Euro gegen den Fahrzeughalter an. Alle drei Belgier müssen sich nun wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten. Die Verkehrspolizisten untersagten den Männern zunächst die Weiterfahrt und zogen die Autoschlüssel vorläufig ein.
Quelle: Original-Content von: Bundespolizeidirektion München, übermittelt durch news aktuell