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MAI 30, 2023
Heilbronn (ots) -
Nach einem Aufgriff von 2.400 unrechtmäßig ins Steuergebiet verbrachten Zigaretten aus dem freien Verkehr Bulgariens auf dem Parkplatz Eichhäuser Hof bei Bad Rappenau auf der BAB 6 Anfang Mai wurden Kontrollkräfte des Zolls Mitte der vergangenen Woche bei zwei Kontrollen auf dem Parkplatz Reußenberg bei Kirchberg an der Jagst mit 2.000 und erneut auf dem Parkplatz bei Rappenau mit wieder 2.400 Schmuggelzigaretten fündig. Auch dieses Mal stammten die Zigaretten aus dem freien Verkehr Bulgariens, das heißt, waren mit bulgarischen Steuerzeichen versehen.
In allen Fällen wurden Strafverfahren gegen die Besitzer eingeleitet, da die Reisenden nicht schlüssig darlegen konnten, dass sie die Zigaretten nicht zu gewerblichen Zwecken mitführten. Daneben wurden die fälligen Steuern erhoben und die insgesamt 34 Stangen Tabakwaren vom Zoll sichergestellt.
Zusatzinformation:
Bei Rückreisen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union können für den persönlichen Bedarf grundsätzlich Waren abgabenfrei und ohne Zollformalitäten nach Deutschland mitgebracht werden. Manchmal werden allerdings Waren in so großen Mengen mitgeführt, dass eine rein private Verwendung zweifelhaft erscheinen muss. Für verbrauchsteuerpflichtige Waren wie Genussmittel (alkoholische Getränke, Tabakwaren und Kaffee) wurden deshalb gesonderte Richtmengen festgelegt, bis zu denen eine Verwendung zu privaten Zwecken angenommen wird (https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Reisen-innerhalb-der-EU/Steuern/Genussmittel/genussmittel_node.html). Die Reisefreimenge für beispielsweise Zigaretten für Reisen aus Ländern der EU nach Deutschland beträgt 800 Zigaretten.
Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Heilbronn, übermittelt durch news aktuell