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NOVEMBER 09, 2022
Gütersloh (ots) -
Kreis Gütersloh (FK) - Darf man auf dem Rad mit Kopfhörern fahren und Musik hören? Die Antwort lautet klassisch: Jein!
Der §23 StVO fordert von Fahrzeugführern freie Sicht und Gehör. Zunächst einmal geht es um folgende Frage: Wer ist Fahrzeugführer? Der Fahrzeugführer ist diejenige Person, die ein Gerät zur Fortbewegung, also ein Fahrzeug (auch ein Fahrrad oder E-Bike), bewusst lenkt oder steuert, also führt. Die Norm fordert, dass Martinshörner, fremde Fahrgeräusche wie etwa ein heranfahrendes Auto oder ein klingelnder Fahrradfahrer etc. durch die Fahrzeugführer jederzeit wahrgenommen werden müssen. Das ist mit voll aufgedrehter musikalischer Beschallung kaum möglich! Dem Gesetz nach ist leise Musik und Co. während der Fahrt auf dem Rad erlaubt. Die Grenze können aber nur Sie ziehen und erkennen! Die Lautstärke muss so gewählt werden, dass die eigene Verkehrssicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet wird.
Die Zahl der verunglückten Radfahrenden im Kreis Gütersloh ist unverändert zu hoch. Statistisch gesehen verunfallten Radfahrende im Kreis Gütersloh 2021 alle 15 Stunden. Die Zahl der verletzten Rad- und Pedelecfahrenden stieg hierbei leicht an (2020: 561 verletzte Personen; 2021: 568 verletzte Personen). Die Kreispolizeibehörde Gütersloh beabsichtigt auch im Jahr 2022 mit der Aktion Radschlag den Zahlen der Verkehrsunfälle mit Radfahrenden, die hierdurch zum Teil schwerste Verletzungen erleiden, entgegenzuwirken. Im Rahmen der Aktion Radschlag wird sich die Polizei Gütersloh mit präventiven sowie auch repressiven Maßnahmen an alle Verkehrsteilnehmenden richten - zu Ihrer Sicherheit!
Quelle: Original-Content von: Polizei Gütersloh, übermittelt durch news aktuell