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OKTOBER 18, 2021
Rosenheim (ots) - Die Rosenheimer Bundespolizei hat am Wochenende (16./17. Oktober) Ermittlungen gegen einen Afghanen und einen Syrer aufgenommen. Den Männern wird vorgeworfen, unabhängig voneinander mit einem Auto mehrere Migranten eingeschleust zu haben. Sie wurden bei Grenzkontrollen auf der A93 beziehungsweise der A8 festgenommen. Der Festnahme des syrischen Staatsangehörigen war eine Verfolgungsfahrt bis nach Weyarn vorausgegangen.
Sonntagnachmittag stoppten die Bundespolizisten in der Grenzkontrollstelle bei Kiefersfelden einen Pkw, der in Deutschland zugelassen ist. Der 26-Jährige am Steuer des Wagens wies sich mit seinem Führerschein und einer deutschen Aufenthaltserlaubnis aus. Seinen Reisepass hatte er aber nicht dabei. Seine vier Mitfahrer händigten den Beamten syrische Identitätsdokumente aus. Ein Visum oder andere aufenthaltsberechtigende Papiere konnten die Männer im Alter von 20 bis 27 Jahren jedoch nicht vorlegen. Ersten Erkenntnissen der Bundespolizei zufolge wurde für die Mitnahme von Italien nach Deutschland ein Entgelt von bis zu 800 Euro pro Person vereinbart. Für den Afghanen, der gewusst haben dürfte, dass seine Mitfahrer nicht über die notwendigen Papiere verfügten, hat die zuständige Staatsanwaltschaft Untersuchungshaft beantragt. Er wird beim Amtsgericht in Rosenheim vorgeführt. Die mutmaßlich Geschleusten wurden wegen versuchter illegaler Einreise angezeigt und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zugeleitet.
Der Schleuserei beschuldigt die Bundespolizei auch einen 55-Jährigen, der seinen Wohnsitz im Saarland hat. Samstagnacht missachtete der Fahrzeugführer eines Autos mit deutschen Kennzeichen die Anhaltesignale der Bundespolizei auf der A8. Nach kurzer Verfolgung konnte der Wagen bei Weyarn gestoppt und die Insassen kontrolliert werden. Der syrische Staatsangehörige am Steuer hatte offenkundig seine Gründe, um sich der Kontrolle zu entziehen. Er beförderte drei Landsleute illegal von Österreich nach Deutschland. Die beiden 18-Jährigen und ein 25-Jähriger reisten ohne die für die Einreise nach Deutschland erforderlichen Dokumente. Alle drei äußerten ein Schutzersuchen und wurden nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen an eine Aufnahmestelle für Flüchtlinge weitergeleitet. Ihr Fahrer konnte nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen die Heimreise ins Saarland antreten. Er wird sich aber voraussichtlich schon bald wegen Einschleusens von Ausländern strafrechtlich verantworten müssen.
Quelle: Original-Content von: Bundespolizeidirektion München, übermittelt durch news aktuell